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  • Die Konferenz der Mitglieder der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments war zunächst eine informelle Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Seit dem Amsterdamer Vertrag kann die Konferenz dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission Beiträge über die Gesetzgebungstätigkeiten der Europäischen Union vorlegen. Die einzelstaatlichen Parlamente werden damit aber nicht gebunden. Von den sechs deutschen Teilnehmern werden vier vom Bundestag und zwei vom Bundesrat benannt.

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