Stellungnahme von Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Finanzierungsausschlussverfahren gegen die NPD“

Foto: Peter Tschentscher wird von Medienvertretern interviewt

© Hamburger Senatskanzlei

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 4. und 5. Juli 2023 über einen Antrag des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung auf Feststellung, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) - heutiger Name „Die Heimat“ - aus der staatlichen Teilfinanzierung nach § 18 PartG ausgeschlossen ist.

Zum Auftakt der Verhandlung gab Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher am 4. Juli 2023 für den Bundesrat eine einführende Stellungnahme ab:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Hohes Gericht!

Für den Bundesrat und die sechzehn Länder ist der heute zu verhandelnde Ausschluss einer rechtsextremen Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ein zentrales Anliegen zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bereits die erste Initiative zum Parteiverbotsverfahren gegen die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ NPD ging von den Ländern aus. Der Bundesrat war in diesem Verfahren seinerzeit der einzige Antragsteller. Das ist kein Zufall, denn die Entwicklung rechtsextremer Politik wird zuerst auf kommunaler und auf Landesebene spürbar, bevor sie die Bundespolitik erreicht. Ihre destabilisierende Wirkung zeigt sich besonders vor Ort.

In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 hat der Senat festgestellt, dass die NPD die Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie missachtet und die Beseitigung unserer verfassungsrechtlichen Ordnung anstrebt. Zugleich hat der Senat den Hinweis gegeben, dass der Gesetzgeber Möglichkeiten schaffen kann, um solche Parteien „unterhalb der Schwelle des Parteiverbots“ zu sanktionieren. Der Bundesrat hat diesen Hinweis aufgenommen und die Initiative ergriffen zur Aufnahme eines Finanzierungsausschlussverfahrens in das Grundgesetz. 2017 wurde das Grundgesetz um eine entsprechende Regelung ergänzt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, hohes Gericht,
dass eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei staatlich finanziert und steuerlich privilegiert wird, dass der Staat damit selbst eine Partei in ihrem staatszersetzenden Wirken unterstützt, das ist äußerst widersprüchlich und aus Sicht der Länder nicht vertretbar.

Um diesen Zustand zu beenden, stimmte der Bundesrat im Februar 2018 einstimmig für die Einleitung des heute zu verhandelnden Verfahrens. Denn die Feststellungen aus dem Urteil zum Parteienverbot sind unverändert gültig: Die Antragsgegnerin, die damalige NPD und heutige „Die Heimat“, verstößt gegen die Menschenwürde, missachtet den Kern des Demokratieprinzips und weist eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf.

Das Finanzierungsausschlussverfahren gegen die NPD wurde von den Behörden der Länder und des Bundes sorgfältig vorbereitet. Der Bundesrat und die sechzehn Länder gehen mit der Zuversicht in das Verfahren, das Hohe Gericht davon zu überzeugen, dass rechtsextreme, verfassungsfeindliche Parteien keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Stand 04.07.2023

Weitere Informationen zur Verhandlung:

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