Gesetzgebung Der Legislaturwechsel im Bundestag – und seine Auswirkungen auf den Bundesrat

Foto: Gebäude Bundesrat außen Portal

© Bundesrat

Am 26. Oktober 2021 konstituierte sich der neu gewählte 20. Deutsche Bundestag. Damit endete die 19. Legislaturperiode. Was bedeutet das für den Bundesrat?

Erst einmal: gar nichts. Denn die Länderkammer kennt keine Legislatur- oder Wahlperioden. Als „immerwährendes Verfassungsorgan“ existiert der Bundesrat kontinuierlich seit dem ersten Zusammentritt am 7. September 1949. Seine Zusammensetzung ändert sich zwar in unregelmäßigen Abständen - meist nach Regierungswechseln aufgrund von Landtagswahlen, Regierungsumbildungen oder Rücktritten einzelner Landesregierungsmitglieder. Die Institution als solche besteht aber seit über 70 Jahren fort. Aus diesem Grund feierte der Bundesrat im Februar 2021 auch seine 1000. Sitzung.

Diskontinuität erledigt alle Bundesratsinitiativen

Foto: Drucksachen

© Bundesrat | Peter Wilke

Auswirkungen auf die Arbeit des Bundesrates folgen allerdings aus dem Grundsatz der so genannten Diskontinuität: Sämtliche Vorlagen, die der bisherige Bundestag nicht mehr abschließend behandelt hat, sind mit dem 26. Oktober 2021 erledigt. Darunter auch viele Gesetzentwürfe [PDF, 105KB], die der Bundesrat in den 19. Bundestag eingebracht hatte.

Wiedervorlage mit Reprisen

Wollen die Länder sie weiterverfolgen, müssen sie sie dem 20. Deutschen Bundestag noch einmal neu vorlegen. Dies erfolgt üblicherweise in einem vereinfachten Verfahren als so genannte Reprisen, also unveränderte Beschlüsse. Welche Entwürfe das betrifft, entscheiden die Länder in den nächsten Monaten.

Regierungsverordnungen unberührt

Nicht der Diskontinuität unterfallen Verordnungsentwürfe, die die Bundesregierung dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet hat: Das Plenum kann sich weiterhin mit ihnen beschäftigen, auch neue Regierungsentwürfe sind bereits angekündigt. Dass die bisherige Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt ist, ändert daran nichts. Auch eigene Initiativen kann der Bundesrat weiterhin an die Bundesregierung adressieren.

Weiterhin Post aus Brüssel

Ebenfalls keinen Einfluss hat der Wahlperiodenwechsel auf die Mitwirkung des Bundesrates in EU-Angelegenheiten – Brüssel sendet wie üblich Vorlagen nach Berlin, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen kann.

Daher werden die Tagesordnungen der nächsten Plenarsitzungen wohl hauptsächlich aus Landesinitiativen, Regierungsverordnungen und EU-Vorlagen bestehen, bis die Gesetzgebungsmaschinerie im neuen Bundestag Fahrt aufgenommen hat und die ersten Gesetzesbeschlüsse zuliefert.

Stand 26.10.2021

Das könnte Sie auch interessieren:

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.