Prüfung, Unterzeichnung, Verkündung Wann treten Gesetze eigentlich in Kraft – und was ist dafür nötig?

Foto: Dokumente

© Bundesrat | Sascha Radke

In den letzten Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages gebilligt – viele davon in verkürzter Frist. Sie sind dadurch jedoch noch nicht automatisch anwendbar. Damit Gesetze in Kraft treten und für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, bedarf es noch einiger weiterer Schritte - vor allem zahlreicher Unterschriften.

Mit der Entscheidung im Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Es folgt das Verkündungsverfahren - ein streng formalisiertes Verfahren, das auf Artikel 82 des Grundgesetzes beruht.

Formales Verfahren - aber ohne Fristen

Feste Fristen, wie lange es von der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dauert, existieren nicht. So werden manche Gesetze nur wenige Stunden bzw. Tage nach dem Bundesratsbeschluss verkündet, andere erst mehrere Wochen oder gar Monate später.

Der Bundesrat hat darauf keinen Einfluss - er gibt mit der so genannten Notifizierung das Verfahren aus der Hand: Noch am Plenartag teilt der Präsident den Beschluss der Länderkammer zu den jeweiligen Gesetzen - Zustimmung oder Billigung - der Bundeskanzlerin und dem Bundestagspräsidenten mit. Ganz traditionell mit einem Brief und eigenhändiger Unterschrift.

Unterschriften aller beteiligten Ressorts

Von da an übernimmt die Bundesregierung: Das federführende Bundesministerium erstellt die "Bütte", also den konsolidierten Rechtstext. Dazu arbeitet es sämtliche im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Änderungen in den ursprünglichen Gesetzentwurf ein. Die Fachleute prüfen noch einmal Buchstabe für Buchstabe, ob alle Textänderungen rechtsförmlich korrekt sind. Kleinere redaktionelle Fehler oder offenbare Unrichtigkeiten können in diesem Stadium noch bereinigt werden.

Das überarbeitete Gesetz unterzeichnen alle beteiligten Fachministerinnen oder Fachminister der Bundesregierung sowie die Bundeskanzlerin. Danach wird es dem Bundespräsidenten zugeleitet.

Ausfertigung durch den Bundespräsidenten

Foto: Bundesgesetzblätter auf einem Stapel

Bundesgesetzblatt

© Bundesrat

Dieser prüft, ob die formalen Vorschriften des Grundgesetzes eingehalten wurden. Also zum Beispiel, ob bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz auch wirklich das positive Votum der Länderkammer vorliegt. Sieht der Präsident alle Vorgaben erfüllt, unterzeichnet auch er das Gesetz und ordnet an, dass es im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Zuständig für die Veröffentlichung ist das Bundesamt für Justiz, das zum Bundesjustizministerium gehört. Es stellt die verschiedenen Gesetze für die jeweiligen Ausgaben des Bundesgesetzblattes zusammen und gibt die Veröffentlichung auch im Internet frei.

Nun können zum ersten Mal alle Bürgerinnen und Bürger den verbindlichen Rechtstext in seiner endgültigen Form lesen. Korrekturen sind jetzt nicht mehr möglich - außer über ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren.

Inkrafttreten individuell

Ob ein Gesetz direkt am Tag nach der Verkündung, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar rückwirkend in Kraft tritt, entscheidet der Bundestag. Das hängt ganz vom Inhalt der Regelungen ab. Daher ist auch ein so genanntes gesplittetes Inkrafttreten einzelner Passagen zu unterschiedlichen Daten möglich. Zu finden ist die Inkrafttretensvorschrift stets im letzten Artikel am Ende eines Gesetzestextes.

Stand 16.07.2021

Link zum Bundesgesetzblatt:

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