Während der Ratspräsidentschaft luden Bundesrat und Deutscher Bundestag zu 12 interparlamentarischen Konferenzen ein, bei denen Abgeordnete aus den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Parlaments zusammenkamen. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Konferenzen erstmal in der Geschichte der EU vollständig als Videokonferenzen statt.
Die interparlamentarischen Konferenzen sind Teil der Parlamentarischen Dimension der EU-Ratspräsidentschaft. Die Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten sich im Jahr 2000 darauf verständigt, die Ratspräsidentschaft der Regierungen um eine Parlamentarische Dimension zu ergänzen. Damit sollen die Rolle der Parlamente in der EU und vor allem die interparlamentarische Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Parlamente des amtierenden Präsidentschaftslandes sind dabei Gastgeber von Konferenzen und Veranstaltungen, zu denen sie die anderen Parlamente aus der EU einladen.

Portal Bundesratsgebäude mit EU-Flagge
© Bundesrat | Dirk Deckbar
Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft übernahmen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag diese Rolle gemeinsam. Die gemeinsame Verantwortung ergibt sich aus Artikel 23 des Grundgesetzes, der dem Bundesrat neben dem Bundestag eine wichtige Rolle bei der parlamentarischen Festlegung der deutschen Europapolitik zuweist. Zudem sind bei allen EU-Mitgliedstaaten, die über zwei Parlamentskammern oder Senate verfügen, jeweils beide Kammern in der Parlamentarischen Dimension vertreten.
Bilanz der Konferenzen
Im Mittelpunkt der Konferenzen während der deutschen Ratspräsidentschaft stand die COVID-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen. Aber auch weitere große Herausforderungen und Zukunftsaufgaben der EU, wie der Green Deal, Migration und Asyl oder der Wiederaufbauplan wurden diskutiert. Die Präsidenten von Bundesrat und Deutschem Bundestag haben die Ergebnisse in einem Abschlussdokument zusammengefasst
Während der Ratspräsidentschaft stellte der Bundesrat zusammen mit dem Bundestag den deutschen Ko-Vorsitz bei der Konferenz der Parlamentspräsidenten (EU-PPK), der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der EU (COSAC) sowie im Gemeinsamen Kontrollgremium für Europol (JPSG). Mitglieder des Bundesrates haben zudem an den weiteren Konferenzen teilgenommen.
Für alle Konferenzen stehen Berichte, Interviews und Aufzeichnungen der Videokonferenzen zum Download zur Verfügung.
Interparlamentarische Konferenzen während der deutschen Ratspräsidentschaft
27.05.2020 | Informationsaustausch der Präsidenten von Bundesrat und Deutschem Bundestag mit der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments. |
02.07.2020 | Informationsaustausch der Präsidenten von Bundesrat und Deutschem Bundestag mit der Europäischen Kommission |
04.09.2020 | Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPK GASP/GSVP) |
07.09.2020 | "Europa in der Pandemie: Forschung und Innovationen für ein resilientes Gesundheitssystem" Konferenz der Vorsitzenden der für Gesundheit, Forschung und Digitales zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments |
14.09.2020 | COSAC - Vorsitzendentreffen Konferenz Europaausschüsse (COSAC) |
28./29.09.2020 | Siebte Sitzung des EUROPOL-Kontrollausschusses (JPSG) |
05.10.2020 | "Green Deal und GAP: Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Europa" Konferenz der Vorsitzenden der für Umwelt, Energie, Verkehr und Landwirtschaft zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments |
12.10.2020 | Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (IPK SWKS) |
09.11.2020 | "Für ein soziales und faires Europa" Konferenz der Vorsitzenden der für Arbeit und Soziales sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments |
19.11.2020 | Hochrangige interparlamentarische Konferenz zu Migration und Asyl in Europa Informationen |
30.11.-01.12.2020 | Virtuelle COSAC Konferenz Europaausschüsse (COSAC) |
01.12.2020 | Erstes Treffen der Parlamente zur Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust |
29.03.2021 | Treffen der Generalsekretäre/-innen der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten |
10./11.05.2021 | Treffen der Präsidenten/-innen der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten (EU-PPK) |
Triopräsidentschaft mit Portugal und Slowenien
Ab 1. Januar 2021 übernimmt Portugal für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft, darauf folgt im zweiten Halbjahr Slowenien.
Deutschland bildet mit Portugal und Slowenien seit 1. Juli 2020 die sogenannte Triopräsidentschaft. Dabei arbeiten drei Mitgliedstaaten, die in einem Zeitraum von achtzehn Monaten den Vorsitz haben, als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Sie formulieren langfristige Ziele und erarbeiten ein gemeinsames Programm, auf dessen Grundlage jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Halbjahresprogramm aufbaut. Die Triopräsidentschaft wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt.
Die Parlamentspräsidenten der Trioländer Deutschland, Portugal und Slowenien unterzeichneten zu Beginn der Präsidentschaft eine Trioerklärung mit einem Arbeitsprogramm für die Parlamentarische Dimension.