Festveranstaltung 70 Jahre Bundesrat - Rückblick und Ausblick

Foto: Peter Müller am Rednerpult

© Bundesrat | Henning Schacht

Vergangenheit und Zukunft des "ewigen" Verfassungsorgans Bundesrat standen thematisch im Mittelpunkt einer Jubiläumsveranstaltung am 19. September 2019. Den Festvortrag zum 70jährigen Bestehen hielt Bundesverfassungsrichter Peter Müller, dessen Biographie eng mit der Länderkammer verbunden ist.

Den Auftakt des Abends übernahm Gastgeber Bundesratspräsident Daniel Günther. In seiner Begrüßung betonte er die Bedeutung des Bundesrates für den Interessenausgleich von Bund und Ländern und für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Föderalismus - quo vadis?

Ihm folgte Bundesverfassungsrichter Peter Müller, der den Festvortrag hielt. Müllers Verbindung zur Länderkammer ist eine besondere, da er selbst dem Haus als Präsident vorstand - und das ziemlich genau vor 10 Jahren, als der Bundesrat sein 60. Jubiläum beging.

In seiner Rede beleuchtete er nicht nur die Geschichte der Institution, sondern kam durchaus kritisch auf den aktuellen Zustand des Föderalismus in Deutschland zu sprechen und formulierte Reformideen für die Zukunft.


Dem schloss sich im zweiten Teil des Abends eine moderierte Diskussion mit Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schneider an.

Unter den Gästen waren aktive und ehemalige Mitglieder des Bundesrates, die Ministerpräsidenten Haseloff und Bouffier, Mitglieder des Ständigen Beirates und zahlreiche weitere Personen aus Politik und Gesellschaft.

Jahr der Jubiläen

2019 ist das Jahr der Verfassungsjubiläen: Das Grundgesetz und die Verfassungsorgane werden 70 Jahre alt. Am 7. September 1949 fand sich der Bundesrat in der Aula der ehemaligen Pädagogischen Akademie in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das Grundgesetz, dessen Artikel 50 bis 53 die Grundlage der Arbeit des Bundesrates darstellen, war im selben Jahr am 23. Mai verkündet worden.

Impressionen des Abends

Stand 19.10.2019

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