Bundesdatenschutzbeauftragter im Bundesrat Datenschutzbericht an Bundesratspräsident Günther übergeben

Foto: Daniel Günther und Ulrich Kelber

© Bundesrat | Frank Bräuer

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, übergab am 17. Mai 2019 den 27. Tätigkeitsbericht seiner Behörde an Bundesratspräsident Daniel Günther.

Der Bericht umfasst die Tätigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten in den Jahren 2017 und 2018. Er behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den Datenschutz bei den deutschen Sicherheitsbehörden. Zum ersten Mal übergab der Bundesdatenschutzbeauftragte den Bericht persönlich an den Bundesrat.

"Der Datenschutz betrifft alle Bereiche des Bundesrates und wird nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung, die immer mehr in alle unsere Lebensbereiche vordringt, immer wichtiger", betonte Bundesratspräsident Daniel Günther bei der Übergabe. "Daher freue ich mich, dass wir durch die Berichterstattung des BfDI wichtige Informationen und Anregungen erhalten."

Ulrich Kelber hob die Rolle der Länderkammer hervor: "Der Bundesrat wirkt maßgeblich an der Bundesgesetzgebung in allen Bereichen mit, bei denen Datenschutz eine Rolle spielt. Die DSGVO als neues Datenschutzrecht macht eine engere Zusammenarbeit nicht nur auf europäischer, sondern auch auf föderaler Ebene erforderlich."

Bericht bewertet die Einführung der DSGVO als weitgehend positiv

Foto: Daniel Günther und Ulrich Kelber im Gespräch

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, im Gespräch mit Bundesratspräsident Daniel Günter

© Bundesrat | Frank Bräuer

Die Vorbereitung und Umsetzung der DSGVO fiel in den Berichtszeitraum und ist ein zentrales Thema der Veröffentlichung. Eine derart weitreichende Einführung neuer Regeln habe zu Unsicherheiten geführt. Auch habe die Umstellung auf das neue Recht für alle Beteiligten einen gewissen Aufwand bedeutet, heißt es dort.

Gerade die ersten Monate nach Wirksamwerden der DSGVO seien daher von großen Ängsten geprägt gewesen. Letztendlich hätten diese sich jedoch nicht bestätigt, auch die befürchtete Abmahnwelle sei ausgeblieben.

Mehr Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern

Die öffentliche Berichterstattung zum Datenschutz habe sich auch auf die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ausgewirkt. So erreichten Kelbers Behörde seit dem 25. Mai des letzten Jahres 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden. Das seien innerhalb von gut sieben Monaten mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017. Zudem seien dem BfDI seit Anwendungsbeginn der DSGVO etwa 7.300 Datenschutzverstöße von öffentlichen Stellen des Bundes, Post- und Telekommunikationsunternehmen gemeldet worden.

Forderung nach mehr Kompetenzen

Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbericht ist die Einhaltung des Datenschutzrechts bei den Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes. Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie sei auch hier für Polizei und Justiz in vielen Bereichen ein neues Datenschutzrecht geschaffen worden.

Anders als im Geltungsbereich der DSGVO stünden dem BfDI in diesen Bereichen allerdings weiterhin keine ausreichenden Befugnisse zu, bemängelt der Bundesdatenschutzbeauftragte und fordert für seine Behörde eine Ausweitung der Kompetenzen.

Stand 17.05.2019

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