Dass Landtagswahlen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates haben, liegt an einer Regelung im Grundgesetz. Artikel 51 Abs. 1 sieht vor, dass die Länder im Bundesrat durch ihre Landesregierung vertreten sind. Ändert sich nach einer Landtagwahl die Zusammensetzung einer Landesregierung, wirkt sich dies automatisch auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates aus.

Hannelore Kraft in der Länderbank
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Die NRW-Wahl entscheidet somit auch, wer aus dem Land Mitglied des Bundesrates wird. Wie auch immer die Wahl ausgeht - eine grundlegende Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer ist nicht zu erwarten. Grund ist eine nie dagewesene Koalitionsvielfalt in den 16 Landesregierungen, die eine klassische Lagerbildung im Bundesrat nicht zulässt.
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13 Parteien bewerben sich um Sitze im größten Landesparlament Deutschlands
Von den rund 13,1 Millionen Wahlberechtigten sind knapp 840.000 Erstwähler. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 28. April 2017 in NRW wohnen. Rund 6,8 Millionen der Wahlberechtigten in NRW sind Frauen.

Spitzenkandidaten zur Landtagswahl
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Im Parlament in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind mindestens 181 Parlamentssitze zu vergeben. Davon werden 128 Abgeordnete direkt in den Landtag gewählt. Es sind diejenigen Bewerber, die in den Wahlkreisen die meisten Stimmen erhalten haben. Die anderen - mindestens 53 Abgeordnete - erhalten ihr Mandat über die Landesreservelisten ihrer Parteien. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt.
Die Auswahl unter den Parteien war für die Wähler noch nie so groß wie in diesem Jahr. 31 Parteien, 14 mehr als 2012, wurden von Landeswahlausschuss zugelassen - von den AD-Demokraten bis zur Zentrumspartei.
Zweitstimme entscheidet
Wie auch zur Bundestagswahl wird zur Landtagswahl das Zweistimmenwahlrecht angewendet. Jeder Wähler hat eine Erststimme, die für einen Wahlkreisbewerber abgegeben wird.
Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Die von den Parteien erreichten gültigen Zweitstimmen bilden die Grundlage für den Verhältnisausgleich; die Zweitstimme ist also die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Landtag.
Übrigens richtet sich die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl 2012. Neue Parteien oder Kandidaten erscheinen darunter in alphabetischer Reihenfolge.
Ausgleichsmandate
Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss. Damit wird ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt.
Für Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten, gilt eine Sperrklausel. Sie ziehen nicht in den Landtag ein.
Stimmungstest vor Bundestagswahl
Die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen gilt als „kleine Bundestagswahl“ – wie die Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland abgestimmt haben, kann in den Augen politischer Beobachter ein Indikator für einen bundespolitischen Trend sein. Insbesondere in diesem Jahr, da die Landtagswahl nur wenige Monate vor der Bundestagswahl stattfindet.