Dass Landtagswahlen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates haben, liegt an einer Regelung im Grundgesetz. Artikel 51 Abs. 1 sieht vor, dass die Länder im Bundesrat durch ihre Landesregierung vertreten sind. Ändert sich nach einer Landtagwahl die Zusammensetzung einer Landesregierung, wirkt sich dies automatisch auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates aus.

Die Bank von Schleswig-Holstein im Bundesrat
© Bundesrat | Henning Schacht
Die Wahl in Schleswig-Holstein entscheidet somit auch, wer das Land im Bundesrat vertritt. Wie auch immer die Wahl ausgeht - eine grundlegende Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer ist nicht zu erwarten. Grund ist eine nie dagewesene Koalitionsvielfalt in den 16 Landesregierungen, die eine klassische Lagerbildung im Bundesrat nicht zulässt.
Hochauflösendes Bild (jpeg, 1MB)Wahlalter gesenkt
Bei der Wahl zum Landtag in Kiel treten am Sonntag insgesamt 289 Bewerber zur Direktwahl an. Auf den 13 zugelassen Landeslisten stehen 328 Bewerber.
Von den rund 2,88 Mio. Einwohnern Schleswig-Holsteins können rund 2,32 Mio. von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – mehr als bei jeder anderen Wahl seit 1949. Der Zuwachs um 81.600 Personen im Vergleich zur Wahl von 2012 beruht einerseits auf Wanderungsbewegungen und dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und zum anderen auf der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. So können 57.000 Menschen unter 18 Jahren erstmals an einer Landtagswahl teilnehmen.

Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein
© dpa
Es sind insgesamt 69 Abgeordnete in den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu wählen, davon 35 durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, die Übrigen durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien. Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt.
Zweitstimme entscheidet
Wie auch zur Bundestagswahl wird zur Landtagswahl das Zweistimmenwahlrecht angewendet. Jeder Wähler hat eine Erststimme, die für einen Wahlkreisbewerber abgegeben wird. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten gültigen Erststimmen erhalten hat.
Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Die von den Parteien erreichten gültigen Zweitstimmen bilden die Grundlage für den Verhältnisausgleich; die Zweitstimme ist also die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Landtag.
Ausgleichsmandate
Ist die Zahl der für eine Partei in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten größer als der ihr zustehende verhältnismäßige Sitzanteil, verbleiben der betreffenden Partei die darüber hinausgehenden Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Berechnung des Verhältnisausgleichs fortgeführt und es werden ggf. weitere Mandate an andere Parteien vergeben (Ausgleichsmandate), bis die tatsächliche Zusammensetzung des Landtages dem Wahlergebnis (Zweitstimmenergebnis) nahezu entspricht.
Fünf-Prozent-Klausel mit einer Ausnahme
Am Verhältnisausgleich nehmen aber nur diejenigen Parteien teil, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erhalten haben oder in mindestens einem Wahlkreis ein Direktmandat erringen konnten. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Er ist als Vertretung nationaler Minderheiten von der Fünfprozenthürde ausgenommen.
Wahlergebnisse am späten Abend
Die Wahllokale öffnen am 7. Mai 2017 zwischen 8 und 18 Uhr. Nach den bisherigen Erfahrungen veröffentlicht die Landeswahlzentrale die Wahlkreisergebnisse voraussichtlich ab 21:30 Uhr und das Landesergebnis etwa ab 23.30 Uhr.
(Quelle: u.a. Landeswahlleiter Schleswig-Holstein)