Koalitionsvielfalt im Bundesrat Kenia in Sachsen-Anhalt

Foto: Die neue Landesregierung von Sachsen-Anhalt

© dpa | Jens Wolf

Am 25. April 2016 hat der Landtag in Sachsen-Anhalt den bisherigen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff in seinem Amt bestätigt. Damit steht fest: Das Land wird künftig von der ersten gemeinsamen Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen in Deutschland regiert - einer sogenannten Kenia-Koalition. Die Vielfalt der Regierungsbündnisse im Bundesrat nimmt damit zu. Doch ändern sich auch die Mehrheitsverhältnisse?

69 Stimmen hat der Bundesrat insgesamt. Die Mehrheit, die für eine erfolgreiche Beschlussfassung der Länderkammer regelmäßig erreicht werden muss, liegt damit bei 35 Stimmen. Wirft man einen Blick auf die Stimmverteilungsgrafik, wird schnell klar: Eine eigene Mehrheit hatten die Landesregierungen der großen Koalition bereits vor dieser Wahl nicht, und ihr Stimmenanteil im Plenum sinkt weiter.

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Große Koalition: von 24 auf 20 Stimmen

Vor der Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt verfügten die Länder, die von CDU/CSU und SPD alleine oder gemeinsam geführt werden, über insgesamt 24 Stimmen im Bundesrat. Auch Sachsen-Anhalt zählte zu diesem Kreis. Das Land, das in der Länderkammer vier Stimmen abgeben kann, wechselt nun aber das Lager. Es zählt künftig zu den Ländern, an deren Regierung sich mindestens eine Partei beteiligt, die im Bundestag in der Opposition ist. Damit vereinen die Länder der Großen Koalition nur noch 20 Stimmen im Bundesrat auf sich.

Bundesrat kein Blockadeinstrument

Dass der Bundesrat nun als Blockadeinstrument der Oppositionsparteien genutzt wird, ist nicht zu erwarten. Zum einen stehen bei Abstimmungen die Interessen der Länder auf Bundesebene im Vordergrund. Dabei spielen parteipolitische Fronten nur eine untergeordnete Rolle.

Foto: Abstimmung

Abstimmung im Bundesrat

© Bundesrat

Zum anderen stehen auch das Gesetzgebungsverfahren und die zwingende einheitliche Stimmabgabe einer Blockade im Bundesrat entgegen.

Bei Einspruchsgesetzen müsste eine Mehrheit im Plenum den Vermittlungsausschuss anrufen, um ein Gesetz neu zu verhandeln. Wenn einer der Koalitionspartner die kritische Haltung gegen ein Gesetz aber nicht teilt, enthält sich das Land bei der Abstimmung im Bundesrat - so ist es in den Koalitionsverträgen fast immer vereinbart. Da an jeder Landesregierung zumindest eine Partei der Bundesregierungskoalition beteiligt ist, ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses eher unwahrscheinlich, und Einspruchsgesetze können den Bundesrat passieren.

Lediglich bei Zustimmungsgesetzen - die aber nur rund ein Drittel aller Vorlagen ausmachen - ist die Bundesregierung im Bundesrat auf ein positives Abstimmungsverhalten der Parteien angewiesen, die im Bundestag die Opposition bilden. Dies trägt viel zum gemeinsamen Dialog und zur Suche nach einem Kompromiss bei. Und nicht ohne Erfolg: In der laufenden Legislaturperiode der Bundesregierung wurde lediglich einmal der Vermittlungsausschuss einberufen und keinem Gesetz die Zustimmung verweigert.

Neue Regierungen in zwei weiteren Ländern

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden zeitgleich mit Sachsen-Anhalt neue Landtage gewählt. Auch in diesen Ländern lässt das Wahlergebnis eine Fortführung der bisherigen Regierungen nicht zu. Dass der Bundesrat nach den dortigen Regierungsbildungen noch bunter wird, ist zu erwarten.

Stand 25.04.2016

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