Historie Vor 25 Jahren: DDR-Volkskammer beschließt Ländereinführungsgesetz

Foto: Die Volkskammer der DDR

© Bundesarchiv | Karl-Heinz Schindler

Am 22. Juli 1990 verabschiedete die Volkskammer der DDR das Ländereinführungsgesetz, das die 1952 abgeschafften Länder wiederherstellte. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung der 14 Bezirke der DDR gebildet.

West-Berlin wurde - mit einigen Einschränkungen - bereits vor 1990 als ein Land der Bundesrepublik betrachtet und zählte daher nicht zu den neuen Ländern.

Länder entstehen am Tag der Wiedervereinigung

Foto: Ein Abgeordneter der DDR-Volkskammer betrachtet 1990 eine Karte, auf der die fünf Bundesländer Ostdeutschlands verzeichnet sind

Volkskammer-Abgeordneter mit einer Karte, auf der die fünf Bundesländer Ostdeutschlands verzeichnet sind

© dpa | Wolfgang Kumm

Das Gesetz, das die Neugründung der fünf neuen Länder als Gliedstaaten des Bundes vorbereitete, sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Im Einigungsvertrag wurde jedoch festgelegt, diesen Termin auf den 3. Oktober vorzuziehen. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden auch Ost- und Westberlin zusammengelegt.

Die fünf Länder schlossen im Rahmen der "Länderprogramme zum Verwaltungsaufbau in den neuen Ländern" Verwaltungshilfeverträge mit ihren westlichen Partnerländern. Diese begleiteten und unterstützten - beispielsweise durch Hilfestellung bei der Ausbildung des Personals - den Aufbau der Verwaltung nach westdeutschem Vorbild.

Die erste Sitzung des Bundesrates unter Teilnahme der frisch gewählten Ministerpräsidenten der neuen Länder fand am 9. November 1990 statt.

Stand 22.07.2015

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