Wahl in Hessen ändert die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat vorerst nicht

Ansicht Gebäude Hessischer Landtag

© picture alliance | dpa | Daniel Reinhardt

Bei der Landtagswahl am 22. September 2013 haben die hessischen Bürger ihr neues Landesparlament gewählt. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis ist die CDU mit 38,3 Prozent der abgegebenen Stimmen die stärkste Fraktion im Landtag geblieben.

Obwohl die FDP fünf Prozentpunkte erreichen konnte und damit im Parlament vertreten bleibt, reichen diese Ergebnisse rein rechnerisch nicht, um die bisherige Regierungskoalition fortzusetzen.

Es wird damit im hessischen Landtag zwangsläufig zu neuen Bündnissen kommen müssen, die im Moment allerdings nicht vorhersehbar sind. Nach den Wahlergebnissen sind rechnerisch mehrere Konstellationen denkbar.

Schwierige Verhandlungen

Stimmenverteilung im Bundesrat (öffnet neue Seite ...)

Stimmenverteilung im Bundesrat

© Bundesrat | 2013

Insgesamt gehen die Beteiligten von längeren Verhandlungen aus. Ministerpräsident Volker Bouffier wies in einer Stellungnahme bereits darauf hin, dass er mit schwierigen Verhandlungen rechnet.

Vor dem Ende der Legislaturperiode im Januar 2014 und dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen, ändert sich an den bestehenden Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nichts, da die derzeitige Landesregierung so lange im Amt – und damit in der Länderkammer abstimmungsberechtigt – bleibt, bis das Parlament eine neue Regierung gewählt hat.

Übernächster Bundesratspräsident kommt aus Hessen

Unabhängig vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen steht allerdings jetzt bereits fest, dass der hessische Ministerpräsident turnusmäßig am 1. November 2014 die Präsidentschaft in der Länderkammer übernehmen und das Haus bis zum 31. Oktober 2015 führen wird.

Da sich die Reihenfolge der Präsidentschaft nach der Einwohnerzahl der Länder bestimmt, kommt Hessen mit gut sechs Millionen Einwohnern nach Niedersachsen an die Reihe, das die Präsidentschaft zum 1. November dieses Jahres übernimmt. So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten bereits 1950 in Königstein/Taunus geeinigt haben.

Stand 23.09.2013

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