Abschaffung des Betreuungsgelds, Einführung der Homo-Ehe, Vermittlung im Steuerrecht

Foto: 908. Plenarsitzung des Bundesrates

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Der Bundesrat hat am 22. März 2013 ein umfangreiches Programm mit über 90 Tagesordnungspunkten bewältigt. Er billigte 20 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag und machte damit den Weg für deren Verkündung frei. Zwei Vorhaben überwies er in den Vermittlungsausschuss. In elf eigenen Gesetzentwürfen bzw. Entschließungen formulierte der Bundesrat Vorschläge, mit denen sich der Deutsche Bundestag bzw. die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen müssen.

Die Länder schlossen für zahlreiche Gesetze das parlamentarische Verfahren ab. Sie billigten das bis zuletzt umstrittene Leistungsschutzrecht, außerdem Vereinfachungen beim Bildungspaket, die auf frühere Anregungen des Bundesrates zurückgehen. Außerdem akzeptierten sie Pläne zur verschärften Aufsicht über den Hochfrequenzhandel, bessere Verbraucherinformationen im Lebensmittelbereich und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben, mehr Unterstützung für Alleinerziehende beim Unterhaltsvorschussverfahren, Ausbildungsregeln zum Notfallsanitäter, Vorgaben für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II sowie Videokonferenzen in Gerichtsverfahren.

Nachverhandlungen zu Steuerrecht und Lebensmittelsicherheit nötig

Die vom Bundestag kürzlich verabschiedeten Änderungen im Steuerrecht können dagegen noch nicht in Kraft treten. Die Länder überwiesen das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Es handelt sich um Teile aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz 2013, die kurzfristig an das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz angehängt wurden, nachdem ein vorangegangenes Vermittlungsverfahren keine mehrheitsfähige Lösung erbracht hatte. Der Bundesrat beschloss in seiner letzten Sitzung am 1. März 2013 eigene Vorschläge zum Steuerrecht. Eventuell könnten diese mit in die erneuten Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einfließen.

11 Änderungen fordert der Bundesrat zu einem Gesetz, das den Medikamenteneinsatz in der Tiermast reduzieren und damit die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen auch beim Menschen verhindern soll. Der Bundestag hatte bei seinem Beschluss die umfangreichen Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme vom November letzten Jahres nicht aufgegriffen. Nun muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen.

Elf eigene Vorschläge für Bundestag und Bundesregierung

Der Bundesrat beschloss, dem Bundestag vier eigene Gesetzentwürfe vorzulegen. Darin verlangt er die Abschaffung des erst kürzlich beschlossenen Betreuungsgeldes, die Öffnung der Ehe für Homosexuelle, die gesetzliche Absicherung der Vertriebsstrukturen im so genannten Pressegrosso sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer.

In sieben Entschließungen fordert der Bundesrat bessere Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit kroatischer Bürger nach dem Beitritt zur EU, Verbesserungen beim Wahlrecht für behinderte Menschen und die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes.

Weitere Beratungen zu neuen Initiativen in den Ausschüssen

Vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurden neue Landesinitiativen zur bessere Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen, zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent, zum besseren Schutz für Mieter - insbesondere vor Wuchermieten und finanziellen Belastungen durch Maklergebühren, zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung sowie zum Erhalt der Medienvielfalt im Wettbewerbsrecht.

Stellungnahme zu Entwürfen aus Bundesregierung und EU-Gremien

Der Bundesrat befasste sich mit 25 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett und diversen Vorlagen aus dem Europäischen Bereich. Er äußerte sich zur europäischen Finanztransaktionssteuer, zu Maßnahmen für die gemeinsame Abwehr von Cyber-Angriffen, zur Reform der europäischen Tabakrichtlinie sowie der Förderung alternativer Kraftstoffe zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 3. Mai 2013 vorgesehen.

Stand 22.03.2013

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