Beschränktes Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber

Foto: Schriftzug Internet Café

© panthermedia | Hans Eder

Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber fordert eine Entschließung, über die der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung abstimmt. Zukünftig sollen Hotel- und Restaurantbesitzer sowie andere WLAN-Anbieter vor Mithaftung bei Rechtsverstößen Dritter geschützt werden.

Missbraucht ein Gast den WLAN-Zugang eines Restaurants, um illegal Daten ins Internet zu stellen, kann dies zu hohen, existenzvernichtenden Strafen für den Wirt führen. Denn nach bisheriger Rechtsprechung kann er als sogenannter Mitstörer belangt werden, wenn ein Dritter über seine Netzverbindung Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Dienstleistungsbetriebe gegen diesen Service. Gleichzeitig steigt jedoch mit zunehmender Verbreitung von Smartphones und Tablet-Computern der Bedarf an mobil nutzbaren Internetzugängen.

Entschließung soll WLAN-Ausbau beschleunigen

Um diesem Missstand zu begegnen, hat das Land Berlin zusammen mit Hamburg eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht.

Foto: Mann mit Laptop in einem Cafe

Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

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Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken und klar zu definieren, welche Vorkehrungen WLAN-Betreiber treffen müssen, um diesen Service ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben zu können.

Mit rechtlichen Klarstellungen könnten Motivationshürden abgebaut und der Ausbau der WLAN-Angebote beschleunigt werden, heißt es in der Begründung. Außerdem sei es auch für die Betreiber rein privater WLANs von großem Interesse, zu wissen, mit welchen konkreten Vorkehrungen Haftungs- und Abmahnungsrisiken sicher ausgeschlossen werden können.

Die Ausschüsse des Bundesrates begrüßen das Vorhaben und empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in der Plenarsitzung am 12. Oktober 2012 zu fassen. Kommt er dem nach, würde die Entschließung im nächsten Schritt an die Bundesregierung weitergeleitet. Sie kann dann entscheiden, ob und wie sie der Handlungsempfehlung des Bundesrates folgt.

Stand 08.10.2012

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