Vertretung des Bundespräsidenten

25.03.2024 bis 03.04.2024

Porträts von Manuela Schwesig und Frank-Walter Steinmeier in einer Collage

© Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern | Steffen Kugler, Bundesregierung | Steffen Kugler

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig übernimmt vom 25. März 2024 bis zum 3. April 2024 die Befugnisse des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier.

Die Vertretungsregel basiert auf dem Grundgesetz: Artikel 57 GG sieht vor, dass die Präsidentin des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.

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