Bundesratspräsident bei mündlicher Verhandlung des BVerfG zum Finanzierungsausschlussverfahren gegen die NPD

04.07.2023 10:00 Uhr

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Foto: Verhandlungssaal Bundesverfassungsgericht

© dpa | Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 4. und 5. Juli 2023 einen Antrag des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung zum Ausschluss der NPD (seit 3.6.2023 „Die Heimat“) aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

Zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag gibt Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher vor dem Zweiten Senat eine einführende Stellungnahme ab.

Einstimmiger Länderbeschluss zum Finanzierungsverbot

Den Beschluss, ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, fasste der Bundesrat einstimmig am 2. Februar 2018 (Drucksache 30/18). Damit möchte er erreichen, dass die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung ausgeschlossen wird. Entfallen sollen staatliche Direktzahlungen und Vergünstigungen, zum Beispiel bei der Besteuerung. Die Länder wollen damit verhindern, dass eine Partei, die die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt, finanziell von dem Staat unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt.

Erstes Verfahren dieser Art

Es ist das erste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen dafür bestehen seit 2017. Mit einer von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderung wurde damals Artikel 21 um eine Regelung erweitert, mit der Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden können.

Mit dieser Grundgesetzergänzung griffen Bundesrat und Bundestag einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts auf, derartige Parteien "unterhalb der Schwelle des Parteiverbots" zu sanktionieren. Zuvor hatte das Gericht im Parteiverbotsverfahren gegen die NPD festgestellt, dass die Partei verfassungsfeindlich ist, diese jedoch nicht verboten, weil ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verwirklichen.

Die Gliederung für die zweitägige Verhandlung ist auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Verhandlung:

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