![Foto: Frank-Walter Steinmeier und Daniel Günther Foto: Frank-Walter Steinmeier und Daniel Günther](/SharedDocs/bilder/DE/artikel/rubrik-termine/termine/bundespraes_amtsantritt_guenther-steinmeier.jpg;jsessionid=7D0F2AA8569521813D36D8625B88115A.live541?__blob=normal&v=4)
© Federico Gambarini | Sascha Radke
Bundesratspräsident Daniel Günther nimmt am 31. Oktober 2019 die Befugnisse von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wahr. Am 1. November vertritt Günther Steinmeier ebenfalls, dann aber als Vizepräsident des Bundesrates.
Denn an diesem Tag tritt Dietmar Woidke sein Amt als neuer Bundesratspräsident an und Daniel Günther wird Vizepräsident.
Die Vertretungsregel basiert auf dem Grundgesetz: Artikel 57 GG sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.