Rede zu 70 Jahre Bundesrat Der Bundesrat hat sich bewährt

- Es gilt das gesprochene Wort -

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." So will es Artikel 50 des Grundgesetzes.
Und Artikel 51 ergänzt, dass der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen besteht.

Diese beiden wichtigen Sätze erfüllt der Bundesrat mit Leben.

Ob es sich nun um Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze, um Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften handelt: durch Artikel 50 sind der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat angewiesen.
Und die Bürger unseres Landes entscheiden in den Landtagswahlen mit der Abgabe ihrer Stimmen nicht nur über ihre jeweilige zukünftige Landesregierung. Durch Artikel 51 des Grundgesetzes entscheiden sie damit auch über die Zusammensetzung des Bundesrates.

Der Parlamentarische Rat, dessen Mitglieder von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen benannt worden waren, hat das Grundgesetz erarbeitet. So waren die Länder schon von Beginn an verantwortlich für den Aufbau unserer föderalen Ordnung.

Seit inzwischen 70 Jahren sind das Grundgesetz, das ja ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht war, und der Bundesrat gelebte Staatspraxis. Heute käme niemand mehr auf die Idee, das Grundgesetz als vorläufig zu betrachten. Und als ebenso richtig und wichtig für unsere demokratische Grundordnung hat sich auch die Einrichtung des Bundesrates als zweite Kammer erwiesen.

Mit Stolz und voller Selbstbewusstsein können wir heute sagen:
Weder ist der Bundesrat zu einem Blockadeinstrument der jeweiligen Opposition im Bundestag geworden, noch wurde jemals der verschiedentlich gehörte Ruf nach einem Durchregieren der Bundesregierung erhört.
Ganz im Gegenteil zeigt sich seit sieben Jahrzehnten, dass der Bundesrat immer konstruktiv an praktikablen Lösungen mitarbeitet und sie auch selbst initiiert.

In dieser langen Zeit hat Deutschland das große Glück der Wiedervereinigung erfahren. Wir durften die Einigung Europas miterleben, die Währungsunion und Jahrzehnte friedlichen Zusammenlebens.
An der Umsetzung aller dieser großen gesellschaftlichen Umwälzungen hat der Bundesrat seinen Anteil getragen. Jederzeit kompromissbereit, sachlich im Ton und ausgestattet mit dem enormen Wissensschatz der Fachleute in den Behörden der Länder, gelang und gelingt es uns, die anstehenden Herausforderungen zu meistern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

fast eintausend Sitzungen - erst in Bonn, seit dem Jahr 2000 in Berlin - haben wir bis heute abgehalten. Die Welt hat sich verändert seit dem 7. September 1949, dem Tag, an dem der Bundesrat zum ersten Mal zusammentrat. Sie ist schnelllebiger geworden, die Parteienlandschaft vielfältiger. Auch im Bundesrat ist dadurch die Entscheidungsfindung komplizierter geworden.

Unverändert geblieben aber ist eines: im Bewusstsein um seine Verantwortung für unser Land und das von den Verfassungsmüttern und -vätern entgegengebrachte Vertrauen bewährt sich der Bundesrat als föderatives Gegengewicht zu Bundestag und Bundesregierung und als Bindeglied zwischen Bund und Ländern.

In jener denkwürdigen ersten Sitzung des Bundesrates führte der neugewählte Präsident Karl Arnold, damaliger Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, aus: „In einem Bundesstaat, in dem die Ausführung der Bundesgesetze weitestgehend Sache der Länder ist, gewährleistet der Bundesrat einen arbeitsfähigen Gesamtstaat. Er sichert der Gesetzgebung den Sachverstand der Landesregierungen und über die Ausschüsse denjenigen ihrer Beamtenschaft.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in diesem Sinne auch in Zukunft gemeinsam arbeiten: für einen starken Bundesrat und einen starken Föderalismus!

Stand 20.09.2019

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.