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© Bundesrat | Dirk Deckbar
Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.
Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.
Des Weiteren stimmte der Bundesrat
- dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
- dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung und
- dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
zu.
Die Gesetze können somit nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Entschließung zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel
Zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung. In dieser weist er unter anderem darauf hin, dass die Gesetzesnovelle für die Länder einen „riesigen finanziellen Kraftakt“ bedeute. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen, da nur so dieser Kraftakt zu stemmen sei.
Redebeiträge in der Mediathek
Zu den einzelnen Gesetzen stellten die Berichterstatter die Vermittlungsergebnisse im Plenum vor. Daran schloss sich jeweils eine Debatte mit mehreren Rednerinnen und Rednern an. Diese lässt sich in der Mediathek des Bundesrates abrufen, teilen und herunterladen.
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