14.06.2024

Pressemitteilung Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.

Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.

Des Weiteren stimmte der Bundesrat

zu.

Die Gesetze können somit nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Entschließung zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel

Zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung. In dieser weist er unter anderem darauf hin, dass die Gesetzesnovelle für die Länder einen „riesigen finanziellen Kraftakt“ bedeute. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen, da nur so dieser Kraftakt zu stemmen sei.

Redebeiträge in der Mediathek

Zu den einzelnen Gesetzen stellten die Berichterstatter die Vermittlungsergebnisse im Plenum vor. Daran schloss sich jeweils eine Debatte mit mehreren Rednerinnen und Rednern an. Diese lässt sich in der Mediathek des Bundesrates abrufen, teilen und herunterladen.

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Mehr zur Plenarsitzung am 14. Juni 2024:

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