26.11.2013

am Freitag, 29. November 2013, 9.30 Uhr Vorschau zur 917. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 26. November 2013, 11.30 Uhr

Gesetzentwürfe der Länder
TOP 1Schulobstgesetz
TOP 2Dopingbekämpfung
TOP 3 aFörderung von Elektrofahrzeugen
Entschließungsanträge der Länder
TOP 3 bPrivilegien für schadstoffarme Fahrzeuge
TOP 4Arbeitnehmerüberlassung
TOP 5Nutzung militärischer Liegenschaften
Vorlagen aus dem Europäischen Bereich
TOP 8Stärkung des digitalen Binnenmarktes
TOP 12Erleichterte Mehrwertsteuererklärungen

Tagesordnungspunkt 1

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes

Drucksache 765/13

Bayern möchte sicherstellen, dass die EU-Fördergelder zum Europäischen Schulobstprogramm, das die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützen soll, rasch und umfassend bei den Schulen ankommen.

In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher eine Änderung des deutschen Schulobstgesetzes vor. Diese soll bewirken, dass die Länder an einem voraussichtlich bereits ab dem Schuljahr 2014/15 erhöhten Kofinanzierungssatz - von derzeit 50 auf zukünftig 75 Prozent - durch die EU partizipieren können. Die bisherigen Regelungen und Fristen des Schulobstgesetzes würden dies ansonsten verhindern.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 29. November 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Tagesordnungspunkt 2

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 266/13

Baden-Württemberg möchte die strafrechtliche Bekämpfung von Doping im Sport verbessern. Der von dem Land bereits im April des Jahres vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher unter anderem die Einführung einer Verbotsnorm "Dopingbetrug" vor. Zudem zielt der Entwurf darauf ab, bereits das Handeltreiben mit Dopingmitteln zu verbieten. Die Höchststrafe für Dopingdelikte möchte Baden-Württemberg von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug anheben und eine Kronzeugenregelung einführen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 266/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat übereinstimmend, den Gesetzentwurf in einer aktualisierten Fassung beim Bundestag einzubringen, die die bereits seit August des Jahres geltenden Rechtsänderungen im Zusammenhang mit Besitz und Erwerb von Dopingmitteln berücksichtigt.

Tagesordnungspunkt 3a

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 671/13

Hamburg setzt sich für verbesserte Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität ein. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land daher rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen. Durch die vorgeschlagenen Rechtsänderungen könnten kostenfreie Stellflächen für Elektrofahrzeuge an speziell eingerichteten Ladestationen geschaffen werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 671/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung beim Bundestag einzubringen. Sie halten es unter anderem für sinnvoll, Parkbevorrechtigungen und Befreiungen von den Parkgebühren nicht nur auf Elektrofahrzeuge zu begrenzen, sondern diese für alle besonders schadstoffarmen Kraftfahrzeuge vorzusehen.

Tagesordnungspunkt 3b

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem Kohlendioxid (CO2)- und Schadstoffausstoß im öffentlichen Straßenraum und zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß und Euro 6/VI-Fahrzeugen mittels Plaketten durch gesetzliche Maßnahmen

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 710/13

Baden-Württemberg setzt sich für die Privilegierung besonders umweltschonender Fahrzeuge ein.

Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, zeitnah Regelungen vorzulegen, die begrenzte und befristete Privilegien für besonders schadstoffarme Fahrzeuge beinhalten. Insbesondere sei es erforderlich, eine Ausweisungsmöglichkeit von Parkplätzen - inklusive eines entsprechenden Verkehrszeichens - für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Zudem sei ein Konzept zur eindeutigen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß erforderlich. Auch schadstoffarme Euro VI-Fahrzeuge sollten mittels einer besonderen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden können.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 710/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen, den Text inhaltlich aber auf die Forderung zur besonderen Kennzeichnung umweltfreundlicher Fahrzeuge zu beschränken. Hintergrund ist der Gesetzentwurf unter TOP 3a), in den die Forderung nach besonderer Privilegierung der genannten Fahrzeuge integriert werden soll.

Tagesordnungspunkt 4

Entschließung des Bundesrates - Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg

Drucksache 745/13

Die antragstellenden Länder möchten durch die Bundesregierung klarstellen lassen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Hilfsweise sei für diese Rechtsträger ein vereinfachtes und kostenfreies Verfahren für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis einzuführen.

Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass sich durch die im Jahr 2011 erfolgte Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zunehmend auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber dazu gezwungen sehen, in den genannten Verfahren Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen. Dies führe - insbesondere auf kommunaler Ebene - zu erheblichen fiskalischen und bürokratischen Mehrbelastungen, obwohl bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung nicht gegeben sind. Insbesondere würden in den genannten Fällen die bisherigen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen weitergelten.

Ausschussempfehlungen

Die beratenden Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen.

Tagesordnungspunkt 5

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Drucksache 742/13

Schleswig-Holstein und Niedersachsen möchten die Bundesregierung auffordern, in einem Gesetzentwurf zu regeln, dass bei Veräußerungen ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und Kommunen zu berücksichtigen sind.

Zur Begründung führen die antragstellenden Länder in ihrem Entschließungsantrag aus, dass im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Bundeswehr 31 Standorte zu schließen und weitere 90 personell deutlich zu reduzieren sind. Dies stelle insbesondere für die betroffenen Kommunen durch die möglichen strukturellen Probleme eine besondere Herausforderung dar. Daher seien bei der Veräußerung der betroffenen Liegenschaften auch strukturpolitische Ziele zu berücksichtigen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 742/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat übereinstimmend, die Entschließung in leicht modifizierter Form zu fassen. Sie wollen hierdurch nochmals auf einen Gesetzentwurf verweisen, den der Bundesrat in gleicher Angelegenheit bereits im Juni des vergangenen Jahres in den Bundestag eingebracht hatte (BR-Drucksache 227/12(B)).

Tagesordnungspunkt 8

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012

Drucksache 689/13

Die europäische Kommission möchte den digitalen Binnenmarkt stärken. Mit dem vorliegenden Vorschlag will sie einen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation schaffen und hierzu den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen und anpassen. Bürger und Unternehmen sollen zukünftig ohne grenzbedingte Beschränkungen oder ungerechtfertigte Zusatzkosten Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten haben. Zudem sollen die Schutzrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt und die sogenannten Vorleistungs-Roamingkosten schrittweise bis zum Jahr 2016 auf das Inlandpreisniveau abgesenkt werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 689/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage umfangreich und sehr kritisch Stellung zu nehmen. EU- und Wirtschaftsausschuss haben gegen den Vorschlag so erhebliche Bedenken, dass sie sogar dafür plädieren, die Vorlage zurückzuziehen und auf der Basis einer intensiven Diskussion mit den Mitgliedstaaten zunächst den tatsächlich bestehenden Reformbedarf zu prüfen. Der Innenausschuss bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem EU-weiten Genehmigungsverfahren zu mehr Wettbewerb bei den digitalen Infrastrukturen und deren Qualität führen werden. Die unzureichenden Investitionen von Wirtschaftsunternehmen in leitungsgebundene elektronische Kommunikationsnetze hätten ihre Ursache in erster Linie in zu hohen Auf- und Ausbaukosten und nicht in Genehmigungs-Hindernissen.

Der Kulturausschuss lehnt es ab, Frequenzen allein als Wirtschaftsgut zu betrachten. Er erinnert daran, dass diese notwendige Voraussetzung für den Zugang und die Verbreitung von Kulturgütern sind. Dies gelte insbesondere für den Rundfunk. Der Verbraucherschutzausschuss hält den Vorschlag nicht für geeignet, um eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürger am offenen Internet zu gewährleisten. Zudem sieht er gravierende Mängel im Datenschutz. Die von der Kommission geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren sieht er allerdings positiv und unterstützt den Vorschlag.

Tagesordnungspunkt 12

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung

Drucksache 735/13

Die EU-Kommission setzt sich für eine weitere Stärkung des Binnenmarkts ein. Mit ihrem Vorschlag möchte sie erreichen, dass zukünftig für die Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen in allen EU-Staaten eine standardisierte Erklärung zu verwenden ist. Dies soll den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringern und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 735/1/13

EU- und Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Vorschlag eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie vertreten die Auffassung, dass der Vorschlag nicht dem europäischen Recht entspricht, da die Union in diesem Zusammenhang über keine Kompetenz zur Regelung verfügt. Zudem ließen sich die angestrebten Ziele durch die EU nicht besser verwirklichen als durch die Mitgliedstaaten. Das Ziel, die "Mehrwertsteuerlücke" zu schließen, könne der Vorschlag nicht erreichen. Er verletze auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er die Autonomie Deutschlands unverhältnismäßig beeinträchtige.

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