Der Bundesrat hat heute das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er hält das Gesetz im Hinblick auf das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren, für völlig unzureichend und fordert eine grundlegende Überarbeitung.
Ein wirkungsvolles Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz müsse zum Beispiel alle Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung inhaltlich und finanziell einbeziehen. Zudem seien auch die vorgelegten Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen grundlegend zu überarbeiten. Anstelle einer Regelung im Sozialgesetzbuch sei eine Verankerung im Strafgesetzbuch erforderlich, so der Bundesrat.
Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen unter anderem, ihre Ausgaben für die Prävention deutlich zu erhöhen. Zudem stellt es die Korruption im Gesundheitswesen künftig unter Strafe. Die in das Sozialgesetzbuch eingefügte Regelung sieht bis zu drei Jahre Haft für Ärzte, Apotheker und andere Akteure im Gesundheitswesen vor, die sich der Bestechlichkeit oder der Bestechung schuldig gemacht haben.
> Gesetz zur Förderung der Prävention <
Drucksache 636/13 (Beschluss)
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