Der Bundesrat hat heute das parlamentarische Verfahren zu 14 Gesetzen aus dem Deutschen Bundestag positiv abgeschlossen. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Wie geplant in Kraft treten können damit Vorhaben zur Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsunternehmen, Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, Einschränkung der allgemeinen Kronzeugenregelung, Schlichtung im Luftverkehr, Abschaffung des lärmschutzrechtlichen Schienenbonus sowie zum Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru.
Zwei Bundestagsbeschlüsse verwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz zur Verlängerung steuerlicher Aufbewahrungsfristen, das diverse Änderungen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 enthält, sowie die Reform des Gebührenrechts im Bund können somit vorerst nicht in Kraft treten.
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