Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat im BGB klarstellen, dass auch gleichgeschlechtliche Partner eine Ehe eingehen können. Zur Begründung führen die Länder aus, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Drucksache 196/13 (Beschluss)
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