In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat das parlamentarische Verfahren für zahlreiche Gesetze beendet. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
So bestätigte der Bundesrat nur einen Tag nach dem Deutschen Bundestag die zuvor im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisse zum Melderecht, zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer und zur Besteuerung der Streubesitzdividende. Auch verbesserte Rechte für unverheiratete Väter, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege sowie zur Stärkung des Ehrenamts, ein neues Wahlrecht für den Bundestag zum Ausgleich der Überhangmandate und Änderungen im Versicherungsrecht fanden die Billigung der Länder.
Zwei Gesetze überwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss: Die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts und Änderungen bei der Riester-Rente müssen nun nachverhandelt werden.
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