01.03.2013

Neue Regeln für Überhangmandate

Die Länder haben heute ein Gesetz gebilligt, das wieder für ein verfassungskonformes Bundeswahlrecht sorgen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Recht zur Sitzverteilung im Bundestag im Zusammenhang mit Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt hatte. Das beschlossene Ausgleichsmodell sorgt künftig dafür, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Drucksache 135/13 (Beschluss)

684 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.