Die Länder haben heute ein Gesetz gebilligt, das wieder für ein verfassungskonformes Bundeswahlrecht sorgen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Recht zur Sitzverteilung im Bundestag im Zusammenhang mit Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt hatte. Das beschlossene Ausgleichsmodell sorgt künftig dafür, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 135/13 (Beschluss)
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