Redaktionsschluss: Dienstag, 3. Juli 2012, 11.00 Uhr
TOP 1 | Grenzkontrollen im Schengenraum |
TOP 12 | Erleichterungen für Spätaussiedler |
TOP 56 | Vorrang für Erdverkabelung |
TOP 13 | Bundesleistungsgesetz |
TOP 57 | Europäisches Fürsorgeabkommen |
TOP 58 | Bundesfreiwilligendienst |
TOP 3 | Vereinfachung des Elterngeldvollzugs |
TOP 5 | Vergütung für psychiatrische Einrichtungen |
TOP 6 | Warnschussarrest für Jugendliche |
TOP 54 | Neonazi-Datei |
TOP 14 | Tierschutz |
TOP 15 | Förderung von Elektrofahrzeugen |
TOP 22 | Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess |
TOP 26 | Patientenrechte |
TOP 27 | Änderungen im Mietrecht |
TOP 37 | Strahlenschutz |
Tagesordnungspunkt 1
Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Mit der Vorlage nimmt Rheinland-Pfalz ein Recht aus der Geschäftsordnung des Bundesrates war. Danach kann jedes Land an die Bundesregierung Fragen stellen, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Tagesordnung stehen.
Inhaltlich geht es bei den Fragen um die erweiterte Möglichkeit zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum. Hierzu hatte der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union am 7. Juni 2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der aus Sicht von Rheinland-Pfalz ein tragendes Element der EU wieder in Frage stellt.
Tagesordnungspunkt 12
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Antrag des Landes Niedersachsen
Niedersachsen möchte in bestimmten Fällen den Nachzug von Kindern und Ehegatten von Spätaussiedlern erleichtern, um Härtefälle zu vermeiden.
In seinem Gesetzesantrag schlägt das Land vor, Ehegatten und Kinder auch dann in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufzunehmen, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit nicht über die an sich erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Bisher ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vor der Ausreise aus dem Aussiedlungsgebiet erforderlich. Dies kann nach Ansicht Niedersachsens in den genannten Fällen jedoch zu unbilligen Härten führen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 56
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
Antrag des Landes Brandenburg
Brandenburg möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen und hierzu einen Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leisten.
Mit seinem Gesetzentwurf will das Land daher eine Klarstellung im Energiewirtschaftsgesetz vornehmen, aus der sich unmissverständlich ergibt, dass der Gesetzgeber der Erdverkabelung eindeutig den Vorrang vor Freileitungen einräumt. Die bisherigen Formulierungen führten zur Verunsicherung der Betroffenen. Dies bewirke, dass der Leitungsausbau durch Verfahrensprobleme der Genehmigungsbehörden verzögert werde.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 6. Juli 2012 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 13
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
Antrag des Freistaates Bayern
Bayern möchte die Bundesregierung auffordern, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses spätestens in der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden.
Das Land ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft - mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderungen und Demenzerkrankungen - an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Die bevorstehenden Herausforderungen hätten sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. In dem Gesetz sei daher unter anderem die Kostenübernahme des Bundes für die Eingliederungshilfe festzuschreiben. Zudem seien deren Leistungen vom System der Sozialhilfe zu lösen. Insgesamt gelte es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Als längerfristiges Ziel strebt Bayern daher an, Behinderte so weit wie möglich vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens freizustellen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 6. Juli 2012 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 57
Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Fürsorgeabkommen
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Rheinland-Pfalz und Bremen möchten die Bundesregierung auffordern, den Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens zurückzunehmen.
Nach diesem Abkommen sind die Vertragschließenden verpflichtet, den Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten, die sich in ihrem Staatsgebiet aufhalten, in gleicher Weise wie ihren eigenen Staatsangehörigen die Leistungen der Sozial- und der Gesundheitsfürsorge zu gewähren. Hiergegen hat die Bundesregierung im Dezember 2011 einen Vorbehalt eingelegt, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Aus Sicht der antragstellenden Länder ist die Rücknahme dieses Vorbehalts aus sozialpolitischen und humanitären Gründen unerlässlich.
Die Vorlage wird am 6. Juli 2012 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 58
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen möchte den neuen Bundesfreiwilligendienst weiter stärken.
In seinem Entschließungsantrag betont das Land, das sich in Deutschland derzeit so viele Menschen wie nie zuvor an einem Freiwilligendienst beteiligen. Die Anfang des Jahres vom Bundesfamilienministerium vorgenommene Kontingentierung führe jedoch dazu, dass viele Interessierte abgewiesen werden müssen. Die große Bereitschaft, sich für die Gesellschaft zu engagieren, sei zukünftig also noch besser zu nutzen.
Aus diesem Grund möchte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, die Kontingentierung aufzuheben und weitere Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen. Zudem sei die Qualität der Bildungsangebote für die Gruppe der Lebensälteren zu verbessern und die Arbeitsmarktneutralität der Freiwilligendienste sicherzustellen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 6. Juli 2012 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Mit dem Gesetz setzt der Bundestag einen Entwurf des Bundesrates vom Februar 2010 um, durch den die Länder eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen wollen.
Nach ihrer Ansicht bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde. Da die Familien in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können sollen, müsse die Leistung zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck wollen die Länder die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern.
Der Bundestag hat das Grundkonzept der Länder beibehalten, die Regelungen zur Einkommensberechnung jedoch neu strukturiert und weitere Vereinfachungen zur Ermittlung des Einkommens beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 5
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG)
Das Gesetz soll ein leistungsorientiertes und pauschaliertes Vergütungssystem für die Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen einführen. Bisher werden unterschiedlich aufwändige voll- und teilstationäre Behandlungen in diesen Einrichtungen mit abteilungsbezogenen tagesgleichen Pflegesätzen vergütet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Verbände der Krankenkassen hatten deshalb den Auftrag, ein pauschalierendes Vergütungssystem zu entwickeln. Zur Einführung des neuen Systems regelt das Gesetz die noch offene Einbindung in die Krankenhausfinanzierung.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 2. März 2012 umfangreich Stellung genommen. Seine Anregungen ließ der Bundestag jedoch weitgehend unberücksichtigt.
Ausschussempfehlungen
Aus diesem Grund empfehlen der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Hierdurch möchte der Gesundheitsausschuss unter anderem das Missverhältnis zwischen Kosten und Einnahmeentwicklung der Krankenhäuser für den Personalkostenanteil ausgleichen. Zudem will er durch eine verlässlichere Abbildung der Kostensteigerungen erreichen, dass die Krankenhäuser nicht aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erhöhung der Fallzahlen angewiesen sind.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchte im Vermittlungsverfahren eine verbesserte soziale Absicherung atypisch Beschäftigter durchsetzen und hierdurch die Arbeitslosenversicherung in ihrer Funktion als primäre soziale Sicherung stärken. Zudem sei kurzfristig und in instabilen Arbeitsverhältnissen Beschäftigten der Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu erleichtern. Der Ausschuss reagiert hiermit auf eine erst im Bundestagverfahren vorgenommene Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches.
Tagesordnungspunkt 6
Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
Das Gesetz erweitert das Sanktionsinstrumentarium im Jugendstrafrecht. Es ermöglicht den Jugendgerichten, unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen Jugendarrest - sogenannter Warnschussarrest - zu verhängen. Der Arrest hat innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft zu beginnen. Zudem setzt das Gesetz das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende, die wegen Mordes verurteilt wurden, auf 15 Jahre herauf.
Ausschussempfehlungen
Rechts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Sie wollen den sogenannten Warnschussarrest wieder aus dem Gesetz streichen. Die Regelung sei überflüssig und rechtssystematisch verfehlt, eine erzieherische Wirkung erfahrungswissenschaftlich auch nicht nachgewiesen.
Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend wollen zudem die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe auf 15 Jahre streichen. Auch diese Regelung sei überflüssig, beschränke sich ohnehin nur auf eine verschwindend geringe Anzahl von Fällen und stehe im Widerspruch zum Primat des Erziehungsgedankens.
Tagesordnungspunkt 54
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Das Gesetz soll den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten mit einer sogenannten Neonazidatei verbessern. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Das vorliegende Gesetz schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, so dass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind. Hiermit werden auch Konsequenzen aus der unzureichenden Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 2. März 2012 Stellung genommen und eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse gefordert.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 380/1/12
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt, das Gesetz zu billigen.
In einer begleitenden Entschließung macht er jedoch deutlich, dass ihm die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug sind. Insbesondere reichten sie nicht aus, um die neue Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem hält er es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen für geboten, auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen. Er möchte Bundestag und Bundesregierung bitten, diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.
Tagesordnungspunkt 14
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.
Die Richtlinie soll EU-weit gleiche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung schaffen und hierbei den Schutz der Tiere erhöhen. Insbesondere ist es das Ziel, wissenschaftliche Tierversuche weiter zu vermindern. Mit dem Entwurf bemüht sich die Bundesregierung auch, zwei tierschutzrechtliche Forderungen des Bundesrates umzusetzen. Dieser hatte sich in den Jahren 2010 und 2011 für ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und ein Haltungsverbot für Wildtiere im Zirkus eingesetzt.
Ausschussempfehlungen
Agrar- und Kulturausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen.
Der Kulturausschuss begrüßt den Entwurf, möchte aber sichergestellt sehen, dass die wissenschaftliche Forschung nicht mehr als unabweisbar erforderlich beeinträchtigt wird. Dem Agrarausschuss gehen die tierschutzrechtlichen Vorschriften hingegen in vielen Fällen nicht weit genug. Er setzt sich daher zum Beispiel für ein Verbot von "Rodeo-Veranstaltungen" ein, sofern damit Schmerzen oder Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem plädiert er - mit einer Übergangsphase für bestehende Betriebe von zehn Jahren - für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung und fordert auch, das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten.
Die übrigen beteiligten Ausschüsse erheben gegen den Entwurf keine Einwendungen.
Tagesordnungspunkt 15
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG)
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die steuerlichen Anreize zum Kauf umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge verstärken. Aus diesem Grund verlängert sie die Steuerbefreiung für reine Elektro-Personenkraftwagen von derzeit fünf auf zehn Jahre. Zudem soll der Entwurf das Aufkommen der Versicherungssteuer sichern und die Anwendung des Versicherungssteuergesetzes erleichtern.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
So möchte der Verkehrsausschuss zukünftig die Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer für zehn Jahre aussetzen. Dies sei ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen.
Bei den übrigen Empfehlungen handelt es sich um steuerrechtliche Detailregelungen.
Tagesordnungspunkt 22
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Der Gesetzentwurf soll eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Streitigkeiten einführen, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist.
Diese Verpflichtung ist bisher nicht vorgeschrieben. Nach Darstellung der Bundesregierung erschwert dies die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und erhöht die Gefahr unzulässiger Rechtsbehelfe. Künftig sollen die Gerichte daher in ihren Entscheidungen über den zulässigen Rechtsbehelf informieren und damit einen Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Rechtssicherheit leisten.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt eine Stellungnahme.
Er möchte die neue Belehrungspflicht auf fristgebundene Rechtsbehelfe beschränken, da nur in diesen Fällen ein endgültiger Rechtsverlust droht. Bei den übrigen Empfehlungen handelt es sich im Wesentlichen um juristische Detailregelungen.
Tagesordnungspunkt 26
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Der Gesetzentwurf soll die Rechte der Patienten stärken. Diese sind in Deutschland derzeit nur lückenhaft und zudem in einer Vielzahl verschiedener Vorschriften geregelt. So ergibt sich zum Beispiel im Bereich des Arzthaftungsrechts Wesentliches nicht aus dem Gesetz, sondern nur aus Richterrecht. Dies erschwert es den Beteiligten, ihre Rechte auch einzufordern.
Der Entwurf der Bundesregierung soll daher das Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenfassen und die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen verbessern. Zudem ist die Stärkung der Patientenbeteiligung und Patienteninformation vorgesehen.
Ausschussempfehlungen
Mit Ausnahme des Wirtschaftsausschusses empfehlen die beratenden Ausschüsse dem Bundesrat, zu dem Gesetz umfangreich Stellung zu nehmen und hierdurch die Patientenrechte weiter zu verbessern. So fordern Gesundheits- und Verbraucherschutzausschuss, dass die Patienteninformation durch den behandelnden Arzt auf Verlangen in Textform auszuhändigen ist. Gemeinsam mit dem Rechtsausschuss plädiert der Gesundheitsausschuss auch für eine uneingeschränkte Informationspflicht des Arztes hinsichtlich eigener oder fremder Behandlungsfehler. Zudem möchte er die Aufbewahrungsdauer der Patientenakte von zehn auf 30 Jahre verlängern, um eventuelle Arzthaftungsprozesse zu erleichtern.
Der Verbraucherschutzausschuss möchte die Patienten im Bereich der "Individuellen Gesundheitsleistungen", deren Kosten nicht von den Kassen übernommen werden, besser vor unüberlegten und übereilten Entscheidungen schützen. Hierzu will er eine ausdrückliche Verpflichtung zur - schriftlichen - Kenntnisnahme der Kosteninformation festschreiben.
Der Wirtschaftsausschuss erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.
Tagesordnungspunkt 27
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)
Die Bundesregierung will das Mietrecht an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte Sie daher Vermietern bessere Möglichkeiten geben, sogenannte Mietnomaden schneller aus den Wohnungen entfernen zu können. Zudem will sie die energetische Sanierung von Mietwohnungen fördern. Energetische Modernisierungen sollen daher für drei Monate nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Unverändert bleibt der Grundsatz, dass die Modernisierungskosten mit jährlich elf Prozent auf die Mieter umgelegt werden können. Der Entwurf schafft auch einen Anspruch zur Umlage sogenannter Contracting-Kosten - Kosten einer gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte - als Betriebskosten auf die Mieter.
Ausschussempfehlungen
Mit Ausnahme des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses empfehlen die beratenden Ausschüsse dem Bundesrat, zu den Gesetzentwurf kritisch Stellung zu nehmen.
Rechts- und Wohnungsbauausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik lehnen den Ausschluss der Mietminderung bei einer energetischen Modernisierung ab. Zur Begründung weist der Wohnungsbauausschuss darauf hin, dass im gesamten Vertragsrecht Beeinträchtigungen der Leistung zu einer Reduzierung der Gegenleistung führen. Es gebe keinen Grund, dieses Prinzip einseitig zu Gunsten der Vermieter anzutasten. Auch die beiden anderen Ausschüsse sehen in der Regelung eine einseitige Belastung des Mieters, die dazu führen würde, dass die Interessen von Mietern und Vermietern nicht mehr fair austariert wären.
Zusammen mit dem Finanzausschuss wollen der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik auch die bisherige Möglichkeit, die Modernisierungskosten mit jährlich elf Prozent auf die Mieter umlegen zu können, auf neun Prozent reduzieren. Die geltende Rechtslage führe zu nicht mehr tragbaren finanziellen Belastungen der Mieter. Die genannten Ausschüsse plädieren zudem dafür, die bisherigen allgemeinen Mieterhöhungsmöglichkeiten auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren zu senken. Die bislang geltende Regelung (20 Prozent in drei Jahren) übersteige die allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten bei weitem.
Tagesordnungspunkt 37
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung
Zum Schutz vor Belastungen durch ionisierende Strahlung -wie zum Beispiel Röntgenstrahlen -will die Europäische Kommission die in diesem Bereich bestehenden Rechtsvorschriften novellieren und an aktuelle wissenschaftliche Daten anpassen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört unter anderem die Integration natürlicher Strahlenquellen, also natürlich vorkommender radioaktiver Materialien wie zum Beispiel das Edelgas Radon, in das Gesamtschutzsystem. Es ist vorgesehen, Referenzwerte für die Radonkonzentration in Gebäuden zu bestimmen, da das Gas durch den Boden in die Gebäude eindringen kann. Die Mitgliedstaaten sollen einen Radon-Maßnahmenplan erstellen.
Ausschussempfehlungen
Mit Ausnahme des EU- und des Gesundheitsausschusses empfehlen die beratenden Ausschüsse dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen.
So sind der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik der Auffassung, dass verbindliche Regelungen zur Belastung durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden, insbesondere in Gebieten mit geologisch bedingt erhöhten Radonkonzentrationen, nicht zielführend und daher zu vermeiden sind.
Auch der Innenausschuss lehnt die Festlegung von Grenzwerten für die Radonkonzentration in Gebäuden ab. Freiwillige Maßnahmen seien in diesem Fall zielführender. Gemeinsam mit dem Wohnungsbauausschuss ist er zudem der Auffassung, dass die mit dem Richtlinienvorschlag entstehenden Kontroll- und Anpassungspflichten von Gebäuden zu erheblichen Kosten für die Betroffenen führen. Eine Kontrolle der Verpflichtungen sei jedoch kaum durchführbar, da die derzeit gängigen Messverfahren erhebliche Fehlergrößen aufwiesen.
Alle vier Ausschüsse sind zudem gemeinsam der Auffassung, dass es keiner verpflichtenden Vorgaben zur Belastung durch Baumaterialien in Gebäuden bedarf.
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