06.03.2009

Keine Vollharmonisierung des EU- Verbraucherrechts

Die Pläne der europäischen Kommission zur Angleichung des gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzes stoßen beim Bundesrat auf deutliche Ablehnung. Dies geht aus seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag hervor.

Zwar unterstützt er die Kommission bei ihrem Anliegen, den europäischen Binnenmarkt durch ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Dieses Ziel sei jedoch nicht über die geplante Vollharmonisierung des gemeinschaftlichen Rechts zu erreichen. Deutschland wäre angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen, sein vergleichsweise sehr hohes Schutzniveau abzusenken. Es sei deshalb fraglich, ob der Richtlinienvorschlag seinem eigentlichen Ziel, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, gerecht wird.

Darüber hinaus fehlt der Kommission nach Ansicht des Bundesrates für eine Vollharmonisierung die erforderliche Kompetenz. Die Regelung des Vertrags-, Schuld- und Verbraucherrechts sei Sache der Mitgliedstaaten. Die beabsichtigte Rechtsangleichung würde das Bürgerliche Gesetzbuch zudem aushebeln. Auch deshalb begründe das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die originäre Gesetzgebungskompetenz der Nationalstaaten und verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die Länder halten die angestrebte Vollharmonisierung daher insgesamt für unverhältnismäßig und sehen in ihr mehr Nach- als Vorteile. Stattdessen solle die Kommission an dem bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung festhalten.

Auch im Übrigen verfehlt der Richtlinienvorschlag nach Ansicht der Länder sein Ziel. So habe die Kommission das europäische Verbraucherrecht eigentlich übersichtlicher gestalten wollen, indem sie die bestehenden Einzelrichtlinien in einer Richtlinie zusammenführt. Ein solches Vorhaben würden die Länder auch grundsätzlich begrüßen. Entgegen der ursprünglichen Absicht der Kommission umfasse der derzeitige Richtlinienvorschlag jedoch nur vier der acht bestehenden Richtlinien. Dadurch sei das europäische Verbraucherrecht weiterhin nur fragmentarisch geregelt und bestehe als Flickwerk fort. Der Richtlinienvorschlag behebe so weder Brüche und Ungereimtheiten, noch führe er zu entscheidenden inhaltlichen Verbesserungen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher

Drucksache 765/08 (Beschluss)

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