Der Nachtragshaushalt 2009 zur Überwindung der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner heutigen Sitzung gebilligt. Es ermöglicht eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von rund 18,3 Milliarden Euro. Damit kann die Bundesregierung nun weitere Ausgaben leisten, um die geschwächte Binnenkonjunktur zu beleben. Geplant ist unter anderem ein Rettungsschirm für Unternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite erhalten. Allein hierfür hält die Bundesregierung ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Milliarden Euro bereit.
Der Nachtragshaushalt 2009 wurde erforderlich, nachdem die Bundesregierung zu Beginn des Jahres einen umfassenden Aktionsplan zur Sicherung von Beschäftigung und Wachstum beschlossen hatte.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
Drucksache 121/09 (Beschluss)
1.008 Zeichen