In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der erstmalig die staatliche Überwachung von Versuchsanlagen wie die Transrapid-Versuchsstrecke Emsland regeln soll. Er sieht vor, Anlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr unter die Aufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zu stellen. Neben der Aufsicht soll das EBA auch für die Planfeststellung und die Genehmigung der Anlagen zuständig sein, die vom Bund oder der Deutschen Bahn AG errichtet werden. Für alle anderen Versuchsanlagen, die zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr für Bahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz oder nach dem Personenbeförderungsgesetz dienen, bleibt es bei der Zuständigkeit der Länder.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Drucksache 271/08 (Beschluss)
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