Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine Entschließung zur Beschränkung der Verkehrssicherungspflichten für Waldbesitzer gefasst. Er fordert eine gesetzliche Definition der Verkehrssicherungspflicht im Wald, die die spezielle Situation der Waldbesitzer berücksichtigt.
Bisher fehlt es an einer solchen Definition, was zu einer heterogenen Rechtsprechung geführt habe. Neben dem Einstehen für atypische Gefahren des Waldes müssten Waldbesitzer immer öfter auch für waldtypische Gefahren - zum Beispiel an stark frequentierten Waldwegen - haften. Zudem hätten sich die Anforderungen an die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten durch die immer stärkere Nutzung des Waldes, aber auch durch die Waldschäden aufgrund schlechter Umweltbedingungen, stetig erhöht. Die Länder regen daher an, zur Entlastung der Waldbesitzer und zur Erhöhung der Rechtssicherheit den Umfang der Verkehrssicherungspflichten im Wald gesetzlich zu definieren und insbesondere auf Waldwegen einzuschränken.
Entschließung des Bundesrates zur Verkehrssicherungspflicht
Drucksache 150/08 (Beschluss)
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