Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren einführt. Bereits 2005 hatte er die Bundesregierung zu einer entsprechenden Regelung aufgefordert.
Zukünftig handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Mit der Kopplung an die Altersgrenze von 21 Jahren setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung um. Die Regelung verhindert, dass Jugendliche, die bereits mit 16 oder 17 Jahren einen Führerschein machen, nach einer zweijährigen Probezeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, obwohl sie zur besonders gefährdeten Altersgruppe gehören.
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Drucksache 391/07 (Beschluss)
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