21.12.2005

Wohnmobile sollen wie Pkw besteuert werden

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung beim Deutschen Bundestag eingebracht. Zukünftig sollen unter anderem Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich generell als Personenkraftwagen behandelt werden. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung zu vermeiden, soll eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2011 erfolgen.

Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sollen für das Jahr 2005 im Rahmen des Bestandsschutzes noch nach Gewicht besteuert werden. Ab dem Jahr 2006 erfolgt dann aber sukzessive der Übergang auf die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen. Hierzu wird die Steuer, die sich auf Grund des jeweiligen Hubraums und Emissionsgehaltes bei Anwendung der Steuersätze für Personenkraftwagen ergibt, um bestimmte Vomhundertsätze ermäßigt. Die Höhe dieser Abschläge staffelt sich dabei je nach verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht wie folgt:

zulässiges GesamtgewichtAbschlag (in Prozent)
über 2,8 t bis 3,5 t2006 bis 2008:40
2009 und 2010:25
ab 2011 dauerhaft:20
über 3,5 t2006 bis 2008:50
2009 und 2010:30
ab 2011 dauerhaft:20

Der besonderen Zweckbestimmung der Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen wird durch einen ab 2011 fortgeltenden dauerhaften Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Personenkraftwagen Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Drucksache 229/05 (Beschluss)

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