Der Bundesrat hat heute der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. So soll nach Ansicht des Bundesrates die Farbe "weiß" in der StVO zur auffälligen Gestaltung von Trägertafeln für Verkehrszeichen festgeschrieben werden. Kritisiert wird darüber hinaus die In-Kraft-Tretens-Regelung. Ein verzögertes In-Kraft-Treten - im fünften auf die Verkündung folgenden Kalendermonat - sei lediglich im Hinblick auf die Regelung zur Anpassung der Ausrüstung an die Wetterverhältnisse (Artikel 1 Nummer 1) und für die zugehörigen Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung (Artikel 4) und des Punktesystems (Artikel 5) angemessen. Für die übrigen verhaltensrechtlichen Bestimmungen sei nicht ersichtlich, warum diese nicht bereits in dem auf die Verkündung folgenden Monat in Kraft treten können.
Die Verordnung, die unter anderem Regelungen über die "Winterreifenpflicht" und Helmpflicht für Trike- und Quadfahrer trifft und verschärfte Sanktionen beim Überschreiten des gesetzlichen Mindestabstands vorsieht, kann nur in Kraft treten, wenn die Maßgaben des Bundesrates umgesetzt werden.
40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
Drucksache 813/05 (Beschluss)