21.12.2005

Einbringung eines Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag Bundesrat fordert Zuständigkeitslockerungen zu Gunsten der Länder

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Verwaltungsreform in den Ländern, insbesondere eine Straffung der Behördenorganisation, erleichtert werden soll. Es gebe immer noch bundesrechtliche Regelungen, in denen die Zuständigkeiten von Landesbehörden festgelegt sind. Dies widerspricht nach Ansicht des Bundesrates dem Föderalismusgedanken und behindert die Verwaltungsreform in den Ländern. Auch die allgemeine Finanzsituation der öffentlichen Hände zwinge zunehmend zu einschneidenden strukturellen Veränderungen in der Verwaltungsorganisation. Organisatorische Vorgaben des Bundes, die dieser Entwicklung entgegenstehen, sollten daher schnellstmöglich beseitigt werden.

Zu den nunmehr vorgeschlagenen Änderungen gehört insbesondere, dass das Verwaltungskostengesetz des Bundes grundsätzlich nur noch von Bundesbehörden angewendet werden sollte. Die Länder könnten dann auch im Falle der Ausführung von Bundesrecht allein auf das Verwaltungskostenrecht ihres jeweiligen Landes zurück greifen. Davon verspricht sich der Bundesrat eine erhebliche Erleichterung des Einsatzes der EDV, weil nicht zwei alternative Rechtsvorschriften berücksichtigt werden müssten. Durch eine weitere Änderung im Verwaltungskostenrecht soll erreicht werden, dass der Verordnungsgeber gesetzlich verpflichtet wird, die Gebührensätze alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Bereich des Abfallverbringungsrechts besteht nach Auffassung des Bundesrates keine Notwendigkeit für die Unterrichtung gerade der zuständigen Obersten Landesbehörden; vielmehr sollten die Länder ermächtigt werden, selbst eine empfangsberechtigte Stelle zu bestimmen. Darüber hinaus sollen die Länder ermächtigt werden, die Kosten für die Durchführung der Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge selbst zu bestimmen. Hierzu bedürfe es keiner bundeseinheitlichen Regelung. Weitere Änderungen betreffen etwa die Zuständigkeiten im Rahmen des Flurbereinigungsgesetzes, der Kriegsopferversorgung und der Jugendhilfe.

Der Bundesrat hatte bereits in der 15. Wahlperiode einen gleichlautenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, der aber der Diskontinuität unterfallen war.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz)

Drucksache 885/05 (Beschluss)

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