Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung und anderer Gesetze erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ein gleichlautender bereits in der 15. Wahlperiode eingebrachter Entwurf ist der Diskontinuität unterfallen.
Mit dem Gesetzesantrag soll im Bundesrecht eine Öffnungsklausel geschaffen werden, die es den Ländern ermöglicht, Grundbuchangelegenheiten in eigener Zuständigkeit konzeptionell und organisatorisch neu zu regeln. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher bei den Amtsgerichten angesiedelten Grundbuchämter und die bei den Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden Katasterämter zu einer neu einzurichtenden Bodenmanagement-Behörde zusammen zu fassen. Die hierdurch zu erwartenden Synergien sollen zu einer einheitlichen Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren führen und damit Vorteile für den jeweiligen Wirtschaftsstandort schaffen.
Eine Änderung des Bundesrechts ist notwendig, da die Führung der Grundbuchangelegenheiten zwingend den Amtsgerichten zugewiesen ist. Allerdings soll sich das Grundbuchverfahren vor der Bodenmanagement-Behörde weiterhin in entsprechender Anwendung nach den Verfahrensregeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten. Auch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten soll für diesen Fall bestehen bleiben.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung und anderer Gesetze
Drucksache 887/05 (Beschluss)