Mit dem auf einen Antrag des Landes Hessen zurückgehenden Gesetzentwurf möchte der Bundesrat Gesetzeslücken schließen, die in besonderer Weise zu steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen einladen. Der heute beim Bundestag eingebrachte Entwurf sieht unter anderem eine Anpassung der im Einkommensteuergesetz geregelten Gewinnermittlung vor. Unter anderem sollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt der Veräußerung abzugsfähig werden. Daneben geht es dem Bundesrat um den Wegfall des Bewertungsabschlages für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz bei "Sale and lease back"-Konstruktionen, um klarstellende Regelungen für die bilanzielle Bewertung von bestimmten Sicherungsgeschäften mit Finanzinstrumenten, die Schaffung eines Steuerordnungswidrigkeitstatbestandes für die unberechtigte Weitergabe von (Tank-) Quittungen sowie die Anpassung der Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
Drucksache 890/05 (Beschluss)