21.12.2005

Erweiterte Meldepflicht für mehr Lebensmittelsicherheit

Mit einer heute vom Bundesrat verabschiedeten Entschließung sollen zukünftig auch Lebensmittelunternehmer, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden, verpflichtet sein, diesen Umstand den zuständigen Behörden zu melden. Dazu soll die Bundesregierung gebeten werden, bei der EU-Kommission auf die Änderung einer europäischen Verordnung hinzuwirken. Diese Verordnung sieht eine Melde- und Handlungspflicht bisher lediglich für Lebensmittelunternehmer vor, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Sie sind nach In-Verkehr-Bringen nicht sicherer Lebensmittel verpflichtet, diese Lebensmittel vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde zu unterrichten. Mit der Erweiterung der Meldepflicht soll ein wirtschaftsintern wirksamer Sicherungsmechanismus geschaffen werden, der dazu beiträgt, illegale Handlungen schneller zu erkennen und einen angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung der Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer auf solche Unternehmer, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden

Drucksache 826/05 (Beschluss)

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.