Mit einer heute vom Bundesrat verabschiedeten Entschließung sollen zukünftig auch Lebensmittelunternehmer, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden, verpflichtet sein, diesen Umstand den zuständigen Behörden zu melden. Dazu soll die Bundesregierung gebeten werden, bei der EU-Kommission auf die Änderung einer europäischen Verordnung hinzuwirken. Diese Verordnung sieht eine Melde- und Handlungspflicht bisher lediglich für Lebensmittelunternehmer vor, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Sie sind nach In-Verkehr-Bringen nicht sicherer Lebensmittel verpflichtet, diese Lebensmittel vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde zu unterrichten. Mit der Erweiterung der Meldepflicht soll ein wirtschaftsintern wirksamer Sicherungsmechanismus geschaffen werden, der dazu beiträgt, illegale Handlungen schneller zu erkennen und einen angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung der Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer auf solche Unternehmer, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden
Drucksache 826/05 (Beschluss)