Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Verfolgung handwerks- und gewerberechtlicher Verstöße verbessert werden sollen. Ziel des Entwurfs ist es, Handwerk und Gewerbe vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, die durch Schwarzarbeit entstehen.
Dazu sollen zum einen die Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden gestärkt und an die Befugnisse der Zollverwaltung angepasst werden. Die Behörden sollen zukünftig das Recht erhalten, bei Vorliegen von Verdachtsmomenten Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeit- bzw. Auftraggebers und Dritter, die verdächtige Personen beschäftigen, zu betreten sowie Personen und Geschäftsunterlagen zu prüfen. Verdachtsunabhängige Prüfungen sollen in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung möglich sein. Daneben soll der Bußgeldtatbestand der unlauteren Werbung in den Medien wieder in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeführt werden. So soll bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit verhindert werden. Schließlich sollen Behörden im Fall von anonymen Werbemaßnahmen Auskunftsansprüche gegen den Anbieter von Telekommunikationsleistungen bzw. den Herausgeber einer Chiffreanzeige eingeräumt werden.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
Drucksache 815/05 (Beschluss)