02.11.2005

Redaktionsschluss Mittwoch, 2. November 2005, 12.00 Uhr Vorschau zur Sitzung des Bundesrates am Freitag, 4. November 2005, 9.30 Uhr

TOPThema
3Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
4Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
5Kennzeichnungsschwellenwerte für gentechnisch verändertes Saatgut
14Milchquote

TO-Punkt 3
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze
- Antrag des Freistaates Bayern -
- Drucksache 550/05 -

Der bereits im Juli 2005 in die Ausschüsse überwiesene Gesetzesantrag befasst sich zum einen mit der neuen EU-Freizügigkeits-Richtlinie und ihren Folgen für die deutschen Transferleistungssysteme. Zum anderen geht es im Rahmen des SGB XII um eine Klarstellung hinsichtlich der Heranziehung von Ehepaaren zu den Kosten der Sozialhilfe, wenn ein Ehepartner auf Dauer im Heim lebt.

Mit dem Antrag sollen die rechtlichen Möglichkeiten, die die Richtlinie für die Beschränkung des Anspruchs auf Transferleistungen bereits bietet, in deutsches Recht umgesetzt werden. Ausländer sollen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben. Ausnahmen bestehen für Freizügigkeitsberechtigte (Arbeitnehmer und Selbstständige) und Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörige. Der Status des so genannten Freizügigkeitsberechtigten bleibt allen Personen erhalten, die nach mehr als zwölfmonatiger Erwerbstätigkeit unfreiwillig in Arbeitslosigkeit geraten. Personen mit einer kürzeren Erwerbsvita in Deutschland erhalten einen auf mindestens sechs Monate befristeten Anspruch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II kann für Arbeitssuchende länger ausgeschlossen werden, sofern die Aufenthaltsberechtigung allein mit der Arbeitssuche begründet wird.

Der Anspruch von Ausländern auf Sozialhilfe knüpft künftig an den rechtmäßigen und nicht mehr an den tatsächlichen Aufenthalt an. Ferner sollen arbeitsfähige Ausländer, die eine Beschäftigung nicht aufnehmen dürfen, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Sofern ein Ausländer sich im Bundesgebiet nicht rechtmäßig aufhält, besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf die den Umständen nach unabweisbar gebotene Hilfe. Außerdem sollen zukünftig nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen angestrebt wird. Vielmehr muss der Anspruchsteller nachweisen, dass er nicht nur eingereist ist, um Transferleistungen in Anspruch zu nehmen.

Mit diesen Regelungen soll ein "Sozialtourismus" aus den neuen Beitrittsstaaten verhindert werden, deren Lohnniveau zum Teil weit unter dem deutschen Sozialhilfeniveau liegt. Dazu sollen entsprechende Schlupflöcher für den Missbrauch der deutschen Sozialsysteme geschlossen werden.

Ausschussempfehlungen 550/1/05:

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, die Ausschüsse für Familie und Senioren sowie für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen. Diese betreffen insbesondere die Heranziehung zu den Kosten der Sozialhilfe bei Dauerpflegeheimfällen.

Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen die unveränderte Einbringung des Gesetzentwurfs.

TO-Punkt 4
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
- Antrag des Freistaates Bayern -
- Drucksache 656/05 -

Mit der beantragten Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass der Preisnachlass für Schulbücher unabhängig von der Höhe einer privaten Mitfinanzierung insgesamt erhalten bleibt, sofern die öffentliche Hand Eigentum an den Büchern erwirbt.

Nach bisherigem Recht gewähren die Verkäufer für Schulbuchbestellungen einen Sammelrabatt, wenn die Schulbücher überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden. Da einige Länder beabsichtigen, Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler mit mehr als der Hälfte der Gesamtkosten an der Finanzierung der Schulbücher zu beteiligen, soll die Neuregelung sicherstellen, dass der Preisnachlass für Schulbücher unabhängig von der privaten Finanzierungsquote erhalten bleibt, wenn die öffentliche Hand Eigentum an den Schulbüchern erwirbt.

Ausschussempfehlungen 656/1/05:

Während der federführende Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat die unveränderte Einbringung des Gesetzentwurfs empfiehlt, spricht sich der Ausschuss für Kulturfragen für gewisse Änderungen aus. So soll der Rabatt auch einem beliehenen Unternehmer gewährt werden, der im Auftrag und unter Weisung eines Landes die Lernmittelbeschaffung wahrnimmt.

TO-Punkt 5
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
- Antrag des Landes Baden-Württemberg -
- Drucksache 698/05 -

Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene für die Einführung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Saatgut einzusetzen und den Bundesrat über die dabei erzielten Ergebnisse zu unterrichten.

Bisher seien von der EU-Kommission keine entsprechenden Schwellenwerte festgesetzt worden. Die Einführung solcher Werte, deren Überschreiten zu einer Etikettierungspflicht führe, schaffe Rechtssicherheit für alle Wirtschaftsbeteiligten und die überwachende Behörde. Außerdem werden so Wahlfreiheit und Koexistenz gesichert.

Ausschussempfehlungen 698/1/05:

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Agrarausschuss, der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit der Maßgabe einer Änderung zum Berichtszeitraum zu fassen.

TO-Punkt 14 a
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
- Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen -
- Drucksache 772/05 -

TO-Punkt14 b
Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung der Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung
- Antrag des Freistaates Bayern -
- Drucksache 777/05 -

Beide Entschließungen haben zum Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung auf Molkereiebene entfällt. Der Wegfall der Molkereisaldierung führe zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindere Umgehungen und systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel.

Die vom Freistaat Bayern vorgeschlagene Entschließung sieht vor, die Neuregelung zunächst probeweise für zwei Jahre einzuführen.

Die von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Entschließung sieht außerdem die Einführung einer bundesweiten Handelbarkeit für Milchquoten vor, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen (alte und neue Länder) vorgesehen werden.

Ausschussberatungen haben noch nicht statt gefunden. Die antragstellenden Länder haben um Aufsetzung auf die Tagesordnung der Sitzung am 4. November 2005 und anschließende Ausschusszuweisung gebeten.

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