Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Entschließung gefasst, die auf eine nachhaltige Verbesserung des Verbraucherschutzes im Eisenbahnpersonenverkehr abzielt. Darin wird zunächst festgestellt, dass derzeit die Rechtsbeziehungen zwischen allen Eisenbahnverkehrsunternehmen und ihren Fahrgästen grundsätzlich privatrechtlicher Natur sind. Für eine öffentlich- rechtliche Modifizierung, wie sie durch die noch geltende Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 erfolge, sei kein Platz mehr. Insbesondere würden damit nur wichtige Rechte der Bahnkunden als Verbraucher, wie insbesondere Ansprüche bei Verspätungen und Ausfall von Zügen ausgeschlossen. In keinem anderen rechtlichen Bereich sei der Verbraucher bei einer mangelhaften Leistung lediglich auf Kulanzregelungen verwiesen. Die Bahn solle Mehraufwendungen, die bei einer entsprechenden Neuregelung entstünden, durch Optimierung der betrieblichen Abläufe auffangen, eine Erhöhung der allgemeinen Beförderungsentgelte solle möglichst vermieden werden.
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rechtsstellung der Bahnkunden und zur Stärkung des Verbraucherschutzes
Drucksache 722/03 (Beschluss)