20.12.2001

"Trittbrettfahrer" sollen härter bestraft werden

Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit deutlich vermehrt aufgetretenen Fälle anonymer Drohungen mit der Verbreitung von lebensgefährlichen Krankheitserregern und von Bombendrohungen hat der Bundesrat heute auf Antrag des Freistaats Thüringen einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Strafdrohung für so genannte Trittbrettfahrer erhöht wird. Bisher lautet die Strafdrohung für das Vortäuschen krimineller Attacken schwersten Ausmaßes auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Zukünftig soll die Strafdrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren reichen. In minderschweren Fällen soll auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden können. In der Begründung heißt es, der Gesetzentwurf bringe damit zum Ausdruck, dass Delikte von solch hoher Sozialschädlichkeit deutlich schwerer geahndet werden müssten, als dies der bisherigen Praxis entspreche.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Öffentlichkeit vor angedrohten und vorgetäuschten Straftaten ("Trittbrettfahrergesetz")

Drucksache 922/01 (Beschluss)

1.315 Zeichen

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