30.11.2001

"Job-AQTIV-Gesetz" passiert den Bundesrat: Reform des Arbeitsförderungsrechts kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das so genannte Job-AQTIV-Gesetz, gebilligt. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates konnte sich mit seiner Empfehlung, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung anzurufen, nicht durchsetzen.

Durch die Reform sollen Beschäftigungsmöglichkeiten konsequenter genutzt und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. In dem Gesetz finden sich ferner Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Daneben sollen in Zukunft Mutterschaftsurlaub und Erziehungszeiten in die Versicherungspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit einbezogen werden. Das Arbeitslosengeld für Zeiten der Versicherungspflicht wegen der Betreuung und Erziehung eines Kindes soll sich im Falle kürzerer Erziehungszeit nach dem Entgelt bemessen, das die Betroffenen zuletzt vor der Erziehung erhalten haben.

Die Arbeitsvermittlung insgesamt wird neu ausgerichtet. Von Seiten der Arbeitsämter sollen die Vermittlungsbemühungen verstärkt werden. Auf der anderen Seite können Arbeitslose nach sechs Monaten die Einschaltung privater Vermittler verlangen. Zwischen Arbeitslosem und Arbeitsamt wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. In ihr sind die Aktivitäten beider Seiten dokumentiert und künftige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung festgelegt. Außerdem wird die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung betriebsnäher ausgestaltet. Erfolgreiche Elemente aus dem bis Ende 2003 befristeten Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sollen auch ab 2004 weiterhin gelten. Die Einstellung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmer soll in Zukunft ebenfalls stärker gefördert werden. Zum Beispiel entfällt der bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen grundsätzlich erforderliche Qualifizierungsanteil für Arbeitnehmer ab 55 Jahren.

Ein weiterer wichtiger Regelungsbereich betrifft die Überlassungsdauer für Leiharbeiter, die von einem auf zwei Jahre verlängert wird. Ab dem 13. Monat sollen Zeitarbeitskräfte das gleiche verdienen wie ihre regulär beschäftigten Kollegen im Unternehmen des Entleihers.

Schließlich soll es Arbeitslosen erleichtert werden, ein Ehrenamt auszuüben. Die Bundesregierung will dadurch gesellschaftliches Engagement und den Erwerb von sozialer Kompetenzen unterstützen.

Ein Großteil der Änderungen tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)

Drucksache 889/01 (Beschluss)

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