30.11.2001

Bundesrat billigt Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Der Bundesrat hat heute das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen gebilligt. Zentraler Punkt des Gesetzes ist die deutliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ab 1. Januar 2002. Bei der Neubemessung orientiert sich das Gesetz nicht ausschließlich an dem Anstieg der Lebenshaltungskosten, sondern berücksichtigt auch die gegenwärtigen Sozialhilfesätze. Die Pfändungsfreibeträge liegen über diesen Sätzen, um auch trotz drohender Pfändung die Motivation zur Erzielung von Einkünften aufrecht zu erhalten. Anders als bei den Sozialhilfesätzen erfolgt bei den Pfändungsfreibeträgen keine regionale Differenzierung. Die Pfändungsfreibeträge werden künftig alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli (erstmals 2003) entsprechend der prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach dem Einkommensteuerrecht angepasst. Damit soll erreicht werden, dass sich Erwerbstätigkeit für den Schuldner lohnt und auch der Gläubiger sein Geld erhält.

Siebtes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Drucksache 905/01 (Beschluss)

1.085 Zeichen

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