30.11.2001

Bundesrat billigt rechtlichen Rahmen des neuen "Bio-Siegels"

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus gebilligt. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, ein einheitliches Öko-Kennzeichen einzuführen. Ein leicht verständliches und prägnantes Bio-Siegel hält die Bundesregierung nach der Begründung zum früheren Gesetzentwurf für notwendig, weil die bisherige Kennzeichnung von Öko-Produkten für die Verbraucher nicht ausreichend transparent sei. Dies habe in der Vergangenheit verschiedentlich zu Verunsicherung geführt. Die Verwendung des Öko-Kennzeichens geschieht freiwillig. Damit sich das Siegel schnell am Markt durchsetzt, wird kein zeit- und kostenaufwändiges Vergabeverfahren vorgeschaltet.

Das Gesetz ist allerdings nur die rechtliche Grundlage für die Einführung des neuen Kennzeichens. Es ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen. Einzelheiten zur Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels muss das Verbraucherschutzministerium erst noch in Rechtsverordnungen festlegen, denen der Bundesrat zuvor zugestimmt haben muss.

Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG -)

Drucksache 888/01 (Beschluss)

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