13.07.2001

Bundesrat billigt Aufhebung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz

Die letzten Tage von Zugabeverordnung und Rabattgesetz sind gezählt: Der Bundesrat billigte in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung dieser beiden eng miteinander verzahnten wettbewerblichen Sondergesetze, die zu Beginn der 30er Jahre erlassen wurden, um einer übersteigerten Wertreklame entgegenzuwirken. Das grundsätzliche Verbot von Preisnachlässen und Zugaben sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.

Das Rabattgesetz von 1933 untersagt es, Letztverbrauchern im geschäftlichen Verkehr Preisnachlässe für Waren und Dienstleistungen zu gewähren bzw. anzukündigen, sofern eine Grenze von drei Prozent überschritten wird. Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden. Darüber hinaus soll das Rabatt- und Zugaberecht liberalisiert und an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch die Tatsache, dass das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung durch den Handel und die Verbraucher rein tatsächlich zunehmend unterlaufen wurden, spielte eine maßgebliche Rolle für die Aufhebung der Vorschriften.

In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission und im Rat aktiv und mit Nachdruck für eine Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts auf hohem Niveau einzusetzen. Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung zeige, wie dringend die längst überfällige Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts sei. Auf Grund der E-Commerce-Richtlinie der EU und des dort verankerten Herkunftslandprinzips bestehe für die deutsche Wirtschaft die Gefahr einer Inländerdiskriminierung. Ohne die Aufhebung hätten massive Wettbewerbsnachteile gedroht und wäre die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Mitleidenschaft gezogen worden.

Mit dem Ende der Zugabe- und Rabattverbote sieht der Bundesrat allerdings Probleme auf den Mittelstand zukommen, ausgelöst zum Beispiel durch die Sogwirkung von Kundenbindungssystemen großer Handelsketten oder von Kaufhäusern. Nationale gesetzgeberische Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme und zum Schutz von Kunden und Wettbewerbern vor irreführender Preisgestaltung und Übervorteilung seien nicht zielführend. Die zuständigen Behörden und Gerichte seien in der Pflicht, das vorhandene gesetzliche Instrumentarium problembewusst und verantwortungsvoll anzuwenden.

Gesetz zur Aufhebung der Zugabeverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften

Drucksache 493/01 (Beschluss)

Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Drucksache 492/01 (Beschluss)

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