16.02.2001

Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen: Bundesrat fordert Prüfbericht

In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung aufgefordert, zum Thema Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen einen Prüfbericht vorzulegen. Hintergrund der von Rheinland-Pfalz beantragten Entschließung ist eine von den Umweltministern der Länder mehrheitlich abgegebene Erklärung vom 25. Oktober 2000, wonach eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen - unabhängig von Quoten, Füllmengen und Getränk - unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll erachtet wird. Diese Voraussetzungen wurden bislang noch nicht überprüft. In dem Bericht soll die Bundesregierung deshalb unter anderem dazu Stellung nehmen, inwieweit die Einführung eines Pflichtpfandes auf alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen eine Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Verpackungen bedeute und wie sich ein solches Zwangspfand auf die Ergebnisse der bisher vorliegenden Ökobilanzstudien auswirke. Der Bundesrat wirft außerdem die Frage auf, wie eine rechtssichere Differenzierung zwischen ökologisch vorteilhaften und nicht vorteilhaften Getränkeverpackungen erfolgen könne, wenn noch keine abschließende ökobilanzielle Untersuchung aller auf dem Markt befindlichen Getränkeverpackungssysteme vorliege. Die vom Umweltbundesamt im August 2000 veröffentlichte Ökobilanz II zum Beispiel befasse sich nicht mit PET-Einwegflaschen. Die ökologische Verträglichkeit dieser Verpackungen sei jedoch von entscheidender Bedeutung für die Einstufung einer Verpackung als ökologisch nachteilig oder vorteilhaft.

In Anbetracht des bereits seit Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen der in der Verpackungsverordnung festgelegten Regelungen zum Schutz von Mehrweg hält der Bundesrat es für notwendig, rechtzeitig zu überprüfen, inwieweit die Erhebung eines Zwangspfandes auf alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen mit dem EU-Recht vereinbar ist. Schließlich möchte der Bundesrat geklärt wissen, welche Auswirkungen die Einführung eines Zwangspfandes auf die bereits vorliegenden Ergebnisse der zur Umsetzung der Bundesratsentschließung vom 29. Mai 1998 gebildeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben werde. Der Arbeitsgruppe lägen zwischenzeitlich erste Ergebnisse eines Forschungsvorhabens, das in diesem Zusammenhang vergeben wurde, vor. Es stelle sich deshalb die Frage, ob diese Ergebnisse bei Einführung einer Pfandpflicht für alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen überhaupt noch zuträfen.

Entschließung des Bundesrates zu den Auswirkungen einer Bepfandung von Getränkeverpackungen auf Einweg-Getränkeverpackungen

Drucksache 96/01 (Beschluss) 

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