21.12.2000

Bundesrat äußert sich zu geplanten Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Bundesrat hat heute zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVUIntegrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz Stellung genommen. Mit knapper Mehrheit verständigten sich die Länder auf die Zustimmung zu einem Antrag Niedersachsens und vermieden damit eine Abstimmung über mehr als 300 Ausschussempfehlungen. In der Stellungnahme machte der Bundesrat deutlich, dass der Gesetzentwurf trotz des Erfordernisses einer umgehenden Umsetzung der EG-Richtlinien einer weiteren Überarbeitung bedarf. Um diese Umsetzung jedoch nicht weiter zu verzögern, sehe er von einer detaillierten Stellungnahme ab. Im Hinblick auf das weitere Verfahren fordert der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag auf, sich bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs an bestimmten Eckpunkten zu orientieren. Maßstab für die Umsetzung der EG-Richtlinien zum Umweltschutz seien ausschließlich die Anforderungen dieser Richtlinien. Außerdem müssten Erleichterungen für Unternehmen geschaffen werden, die durch die Teilnahme am Öko-Audit (EMAS) freiwillig Eigenverantwortung für den Umweltschutz übernähmen und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Leistungen für die Umwelt erbrächten. Der Bundesrat erwartet deshalb von der Bundesregierung, dass sie die neuen Verordnungsermächtigungen des Artikelgesetzes zur Schaffung von Erleichterungen für Öko-Audit-Betriebe umgehend nutze. Zur Kostenfrage stellt der Bundesrat fest, dass durch die beabsichtigten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erhebliche Vollzugskosten auf die Länder zukämen. Die Länder könnten die Kosten für die Genehmigung und Überwachung an den Anlagenbetreiber nur begrenzt im Rahmen ihrer Gebührenvorschriften weitergeben.

Außerdem müssten die Länder für die Erledigung der neuen Aufgaben Personal einstellen und ausbilden, da der vorhandene Vollzug mit den bestehenden Aufgaben völlig ausgelastet sei. Dies führe nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zu erheblichen Personal- und Sachkosten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, sich bereits bei den Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Reduzierung des Vollzugsaufwandes von Richtlinien einzusetzen.

Schließlich hat der Bundesrat die knapp 350 Empfehlungen seiner Ausschüsse dem Deutschen Bundestag als Material für das weitere Gesetzgebungsverfahren übergeben.

Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz

Drucksache 674/00 (Beschluss)

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