21.12.2000

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes beim Bundestag ein

Der Bundesrat hat heute auf Antrag Nordrhein-Westfalens und Hamburgs einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht. Die Aufwendungen für unerlaubt eingereiste Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, sollen in Zukunft gleichmäßiger unter den Ländern aufgeteilt werden.

Ähnlich wie im Asylverfahren ist daran gedacht, dass eine vom Bundesinnenministerium bestimmte zentrale Stelle die unerlaubt Eingereisten auf die einzelnen Länder verteilt. Anders als im Asylverfahren, in welchem der Asylbewerber einer Aufnahmeeinrichtung eines Landes direkt zugewiesen wird, soll in diesem Fall der Zielort zunächst allgemein das zur Aufnahme verpflichtete Land sein. Dieses Land kann dann der zentralen Verteilungsstelle eine konkrete Aufnahmeeinrichtung oder Kommune mitteilen. Solange die Länder für die Quotierung keine andere Vereinbarung treffen, soll der für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegte Schlüssel gelten. In einer gleichzeitig gefassten Entschließung vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass dieser geltende Verteilerschlüssel an die aktuelle Bevölkerungssituation in den Ländern angepasst werden muss. Die seit 1990 eingetretenen demografischen Entwicklungen sollten entweder noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbezogen oder in einem parallelen Änderungsverfahren, insbesondere zum Asylverfahrensgesetz gefunden werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf die bislang fehlende Rechtsgrundlage, um den betreffenden Ausländern einen bestimmten Wohnsitz zuweisen zu können. Schließlich sollen die Länder ermächtigt werden, die landesinterne Verteilung von Personen, deren Asylantrag bestands- oder rechtskräftig abgelehnt wurde, zu regeln. Die Umverteilung sei notwendig, um eine übermäßige Belastung einzelner Gemeinden mit den Kosten für die Unterbringung verhindern zu können. Die Neuregelung ist für die Zeit ab 1. Juni 2001 vorgesehen.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs führt der Bundesrat aus, dass die Aufnahme unerlaubt eingereister Ausländer eine gesamtstaatliche Aufgabe sei. Die mit der unerlaubten Einreise verbundenen Kosten habe eine von der Innenministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe auf etwa 200 Mio. Mark im Jahr geschätzt. Diese Zahlen zeigen nach Auffassung des Bundesrates die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes

Drucksache 706/00 (Beschluss) 

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